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Was regelt das Altersteilzeitgesetz? Wie funktioniert die Altersteilzeit?

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Mit Altersteilzeit früher in den Ruhestand
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland geht mit dem Wissen in das Berufsleben, dass die Arbeitstätigkeit bis um Erreichen des Renteneintrittsalters ausgeübt wird. Natürlich darf dabei nicht vergessen werden, dass der junge Arbeitnehmer zu Beginn seiner Arbeitstätigkeit noch über seine vollumfänglichen körperlichen wie auch geistigen Kräfte verfügt, die jedoch in der Regel mit zunehmendem Alter nachlassen. Dementsprechend fällt die Arbeitstätigkeit mit zunehmendem Alter auch immer schwerer, sodass sich so mancher Arbeitnehmer im höheren Alter regelrecht nur noch zu der Arbeitsstelle schleppt und das Renteneintrittsalter nicht erwarten kann. Bis zum bitteren Ende in vollem Umfang zu arbeiten ist dabei sehr vielen Arbeitnehmern ein regelrechter Graus, doch ist diese Aussicht auch nicht alternativlos. Es gibt für ältere Arbeitnehmer durchaus auch die Möglichkeit, das Modell der Altersteilzeit wahrzunehmen. Die wenigsten Arbeitnehmer wissen jedoch im Zusammenhang mit der Altersteilzeit über die genauen Rahmenbedingungen sowie auch die rechtliche Grundlage genauer Bescheid.

Die Altersteilzeit ist eine wunderbare Möglichkeit, den Übergang in die goldenen Jahre des Ruhestands zu erleichtern. Bei der Altersteilzeit können Sie noch ein gewisses Maß an Arbeit aufrechterhalten und Ihr Leben mit halber Arbeitszeit genießen, bevor Sie ganz in Rente gehen! (Symbolfoto: on SeventyFour/Shutterstock.com)

Durch das Modell der Altersteilzeit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine wöchentliche Arbeitszeit zu halbieren oder aber die Arbeitszeit auf ein Blockmodell basierend auf Freistellungsphasen umzustellen. Für den Arbeitnehmer wird dadurch der spätere Eintritt in die Rente erleichtert, aber auch Arbeitgeber können von diesem Modell profitieren.

Mit dem Altersteilzeitmodell geht auch eine Aufstockung des Gehalts sowie ein höherer Satz bei der Rentenversicherung einher, welcher sowohl von dem Arbeitgeber als auch von dem Arbeitnehmer gleichermaßen gezahlt wird. In Deutschland muss jedoch erwähnt werden, dass ein Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Altersteilzeitmodell hat und dass dieses Altersteilzeitmodell auch an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist. Die Altersteilzeit muss dazu zwin[…]


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