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Gewährleistung und Sachmängelhaftung beim Autokauf

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Haben Sie Fragen zur Gewährleistung und Sachmängelhaftung beim Kauf eines Autos? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Gewährleistung und Sachmängelhaftung beim Autokauf, damit Sie bei Ihrem nächsten Autokauf auf der sicheren Seite sind.

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Gewährleistungsfragen: Was ist beim Fahrzeugkauf zu beachten?
Wer ein Fahrzeug erwirbt, realisiert dieses Vorhaben stets mit dem Wunsch, dass es sich bei dem Auto um ein möglichst mangelfreies Fahrzeug handelt. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn das Auto über Mängel verfügt. Es stellt sich dann jedoch die Frage, wie es mit der Gewährleistung sowie auch Sachmängelhaftung im Zusammenhang mit dem Autokauf aussieht.

Diese Frage lässt sich nicht so einfach verpauschalisiert beantworten, da die Antwort auf diese Frage sehr stark davon abhängig gemacht werden muss, ob das entsprechende Fahrzeug von einer Privatperson oder von einem Händler erworben wurde. Insbesondere im Zusammenhang mit Gebrauchtwagen ist die Frage der Gewährleistung sowie auch der Sachmängelhaftung angebracht.
Das Gebrauchtfahrzeug wurde bei einem Händler erworben
Gemäß § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht eine Gewährleistung für die beim Autokauf übertragenen Rechte und Pflichten. Der Verkäufer haftet dem Käufer für jegliche Sachmängel, die im Zusammenhang mit der Übergabe des Fahrzeugs stehen. (Symbolfoto: Fahroni/Shutterstock.com)

Jedem Autokauf geht im Grunde genommen ein Kaufvertrag zuvor, welcher die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftungszeit für einen zweijährigen Zeitraum beinhaltet. Sollte eine Privatperson bei einem Händler ein gebrauchtes Fahrzeug erwerben, so ist der Händler jedoch zu einer Verkürzung dieser Sachmängelhaftungszeit auf den Zeitraum von einem Jahr berechtigt. Hierbei ist es jedoch enorm wichtig zu wissen, dass der Händler lediglich zu einer Verkürzung dieses Haftungszeitraumes berechtigt ist. Es ist einem Händler nicht gestattet, die Sachmängelhaftung in dem Kaufvertrag gänzlich auszuschließen. In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden, wer denn eigentlich gesetzlich als Unternehmer bzw. Händler gilt.

Als Händler gelten nicht nur die Fahrzeughändler oder die Unternehmer. Im Zusam[…]


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