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Voreintragung Erbengemeinschaft bei Erbauseinandersetzung

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OLG München – Az.: 34 Wx 13/18 – Beschluss vom 09.04.2018

I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Altötting – Grundbuchamt – vom 28. Dezember 2017 aufgehoben, soweit darin eine Ergänzung des Antrags auf Voreintragung der Erbengemeinschaft aufgegeben wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

II. Der Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, soweit sein Rechtsmittel erfolglos geblieben ist.

Insofern wird der Geschäftswert des Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe
I.

Die am 18.4.2016 verstorbene Mutter des Beteiligten ist im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen.

Nachdem das Grundbuchamt den Antrag des Beteiligten auf Umschreibung des Grundbuchs auf seinen Namen mit Beschluss vom 27.3.2017 zurückgewiesen hatte, da eine entsprechende Eintragungsgrundlage fehle, legte der Beteiligte am 11.9.2017 eine am 8.9.2017 notariell beglaubigte Abschichtungsvereinbarung mit Grundbuchberichtigungsantrag vor mit folgendem Inhalt:
§ 1 Vertragsgegenstand
1.

Frau … (Mutter des Beteiligten) ist am 18. April 2016 verstorben und hat gemäß handgeschriebenem Testament vom 1. November 2005 … folgende Erben bedacht:

a) J.A.N. (Kind) … mit einem Anteil von 20 %

b) H.A.N. (Kind) … (Beteiligter) mit einem Anteil von 40 %

c) H.N. (Kind) … mit einem Anteil von 20 %

d) D.A. (Enkelin) … mit einem Anteil von 20 %

5.

Die Erbmasse enthielt auch ein unerschlossenes und unbelastetes Grundstück in der Gemarkung …, das nach dem Willen der Erblasserin mit 55.000 € in die Erbmasse eingeht und im Rahmen eines Vorausvermächtnisses (unter Anrechnung von 55.000 Euro) an den Erben … (Beteiligter) übertragen werden soll.
§ 2 Ausscheidungsvereinbarung
Die Erben J.A.N., H.N. und D.A. scheiden mit diesem Abschichtungsvertrag zum 8.9.2017 aus der Erbengemeinschaft gegen Zahlung eines Betrags von 40.640 Euro aus. …
§ 3 Grundbuchberichtigungsantrag
Die Vertragsteile beantragen die Berichtigung des Grundbuchs bezüglich des … eingetragenen Grundstücks dahingehend vorzunehmen, daß nunmehr als Eigentümer der Erbe … (Beteiligter) einzutragen ist.

Mit fristsetzender Zwischenverfügung vom 28.12.2017 hat das Grundbuchamt darauf hingewiesen, dass zum Nachweis der Erbfolge die Vorlage eines Erbscheins in Ausfertigung oder ein öffentliches Testament oder ein Erbvertrag je mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts vorzulegen sei. Zudem bedürfe es zur Ein[…]


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