Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Vorfahrtsmissachtung bei Einfahrt in Vorfahrtsstrasse

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

AG Schwarzenbek, Az.: 2 C 741/15, Beschluss vom 13.06.2016

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.705,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.639,61 € seit dem 12.02.2014 und aus 65,86 € seit dem 17.09.2015 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 € zuzügl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.09.2015 zu zahlen.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen Schaden, der ihm aus dem Verkehrsunfall vom … auf der L. Straße … in … G. noch entstehen wird, mit einer Haftungsquote von 100 % zu ersetzen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Symbolfoto: Von robuart / Shutterstock.com

Die Parteien streiten um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am … in G. auf der L. Straße in Höhe der Ausfahrt des … ereignet hatte.

Im Unfallzeitpunkt war der Kläger Eigentümer eines PKW der Marke T. mit dem amtlichen Kennzeichen … . Die Beklagte zu 2) war die Fahrerin des bei der Beklagten zu 1) haftpflichtversicherten PKW der Marke V. mit dem amtlichen Kennzeichen … . Der Kläger fuhr auf der L. Straße in Richtung Süden, während die Beklagte zu 2) von der Ausfahrt des … auf die Straße nach links einbog.

Der Kläger führte eine Vollbremsung durch und wich mit seinem Fahrzeug nach rechts aus und fuhr mit den Vorderreifen auf den Bürgersteig hinter einer dort befindlichen Bushaltestelle. Dabei wurden am Fahrzeug der vordere Stoßfänger und die beiden rechten Reifen beschädigt. Der Kläger hat sein Fahrzeug vorgerichtlich durch einen Sachverständigen begutachten lassen. Danach kaufte er vier neue Reifen für einen Betrag von 314,87 € brutto. Aus dem Gutachten macht er darüber hinaus die weiteren Positionen mit einem Betrag in Höhe von 1.772,13 € netto geltend. […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv