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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kfz-Kaskoversicherung – Falschangabe des Fahrzeugeigentümers als Mitversicherter

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LG Köln – Az.: 24 O 190/17 – Urteil vom 19.04.2018

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger schloss für den Mercedes Benz, amtliches Kennzeichen … mit der Beklagten am 26.11.2014 einen Teilkaskovertrag. Auf den Versicherungsschein (Anlage K 2, Bl. 5 f GA) sowie die zugehörigen AKB (Anlage K 7, AH) wird Bezug genommen. Es war eine Selbstbeteiligung von 150,– € vereinbart.

Eigentümer und Halter des Fahrzeugs war zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles der Zeuge

Der Kläger selbst ist verschuldet.

Das Fahrzeug hatte folgende Vorschäden:

Im Dezember 2012 – so die Angaben des Zeugen … im Termin vom 22.02.2018 – war das Fahrzeug in einen durch den Gegner verursachten Auffahrunfall verwickelt, bei dem ein Schaden von über 10.000,– € entstanden war.

Am 17.06.2013 soll eine Scheibe eingeschlagen und u. a. ein fest eingebautes Navigationsgerät entwendet worden sein. Hierzu verhält sich das Ermittlungsverfahren in der Sache 390 UJs 2646/13 StA Köln; die Akte ist derzeit außer Kontrolle geraten. Zu dem Schaden verhält sich ein Gutachten vom 18.07.2013, das für die … Versicherung AG erstattet wurde (Bl. 44 ff der EA 961 Js 3290/15 StA Köln = Anlage B 1, AH) und zu Reparaturkosten inkl. MWSt. in Höhe von 15.489,85 € gelangte. Die Fa. … erstellte unter dem 21.08.2013 eine Rechnung, die sich auf einen Bruttobetrag in Höhe von 18.486,97 € belief (Anlage K 11, AH). Der seitens des hiesigen Klägers geltend gemachte Kaskoschaden wurde seitens der … 17.962,40 € am 20.09.2013 beglichen.

Am 30.06.2014 wurde ein Vandalismusschaden gemeldet. Der vom Kläger geltend gemachte Kaskoschaden wurde seitens der … mit einer Zahlung in Höhe von 9.140,– € beglichen. Über diesen Vorfall verhält sich die Ermittlungsakte 790 UJs 2635/14 StA Köln.

Der Kläger zeigte am 21.04.2015 einen angeblichen Teilediebstahl auf der Polizeiwache in K.-P. an. Er gab an, in den Mercedes sei eingebrochen worden, indem die Seitenscheibe vorne rechts eingeschlagen worden sei und aus dem Fahrzeug ein fest eingebautes Navigationsgerät und weitere hochwertige Multimediaeinheiten entwendet worden seien Der Kläger gab an, das Fahrzeug am 20.04.2015 gegen 20:00 Uhr in einer Parktasche auf der B. Straße / E. Straße Straße geparkt zu haben. Als er am 21.04.2015 gegen 00:10 Uhr zu dem Fahrzeug zurückgekehrt sei, habe er f[…]


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