LG Lübeck, Az.: 17 O 208/11, Urteil vom 21.02.2012
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 9.227,50 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf je € 4.613,75 seit dem 5.5.2011 und den 6.6.2011 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 411,30 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.6.2011 zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten rückständige Miete für eine Ladenfläche in Timmendorfer-Strand geltend. Die Beklagte zu 1. ist die Mieterin, die Beklagten zu 2. und 3. sind persönlich haftende Gesellschafter der Beklagten zu 1.
Die Beklagte zu 1. mietete von der Klägerin eine Gewerbefläche auf dem Grundstück …straße …, 23669 Timmendorfer-Strand, bestehend aus einer Ladenfläche nebst Terrasse sowie einem PKW-Stellplatz. Vereinbart wurde eine Miete von € 4.613,75 brutto, die sich zusammensetzt aus € 3.625,00 brutto zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 300,00 € und Umsatzsteuer. Gemäß § 6 Nr. 1 des Mietvertrages war der Mietzins monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines Monats, zu zahlen. Mietbeginn war der 1.April 2011. Auf den Mietvertrag (Anlage K1 Bl. 4 ff. d.A.) wird im Übrigen Bezug genommen.
Vor Vertragsschluss hatte Herr …., der Geschäftsführer der Komplementärin der Klägerin, geäußert, in der Passage, in der sich der Mietgegenstand befindet, zu deren Belebung ein Cafe zu eröffnen. Dies geschah nicht. Zudem waren die Besucherzahlen in der Passage nicht so, wie sich die Beklagten dies erhofft hatten.
Ab Mai 2011 zahlte die Beklagte zu 1. keine Miete mehr.
Am 13.5.2011 besuchte Herr …. gemeinsam mit dem Zeugen…., dem Steuerberater und Mitgesellschafter der Klägerin zu einem Anteil von 5 %, das Geschäft der Beklagten zu 1. und traf dort den Beklagten zu 3. Im Rahmen dieses Gesprächs forderte Herr ….. den Beklagten zu 3. erfolglos zur Zahlung der au[…]