Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verletzung bei Untersuchung durch gerichtlich bestellten Sachverständigen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Dortmund – Az.: 4 O 300/15 – Urteil vom 23.08.2018

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt den Beklagten anlässlich einer gutachterlichen Untersuchung vom 06.09.2013 auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch. Ferner begehrt sie die Feststellung der weiteren Ersatzpflicht sowie die Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Bei der Klägerin bestanden bereits seit dem Jahr 2005 erhebliche Beschwerden an der rechten Hand. Im Jahr 2009 fand eine Arthrodese des rechten Handgelenkes statt. Im Jahr 2010 folgte eine Spongiosaplastik mit Tenolyse sowie eine weitere Operation wegen eines schnellenden Daumens und eine Re-Arthrodese aufgrund gelockerten Materials. Im Jahr 2011 erfolgte erneut eine Versteifung des Handgelenks mit Platte sowie eine Trapezektomie und schließlich eine Drahtstabilisierung des ersten und zweiten MHK sowie eine Sehnenbehandlung. Im Jahr 2012 erfolgte insoweit eine Revision auch hinsichtlich der Beugesehnen sowie eine Arthrodese des rechten Daumenendgelenkes.

Die Klägerin war gerade am 10.05.2012 nach einem stationären Krankenhausaufenthalt mit einer thermoplastischen Schiene entlassen worden, als sie am 12.05.2012 stürzte. In der Folge fand am 20.07.2012 eine operative Revision des MHK 1/2 statt mit Spongiosaanlagerungen und Anlagerung eines sogenannten Tightropes sowie eine weitere Arthrodesenoperation im Bereich des rechten Daumenendgelenkes am 14.11.2012. Eingebrachte Drähte und das Tightrope wurden schließlich am 19.02.2013 entfernt.

Hiernach war die Klägerin allerdings nicht beschwerdefrei, sondern es folgte ein weiterer stationärer Aufenthalt im Katholischen Klinikum A1 zur schmerztherapeutischen Behandlung aufgrund von anhaltenden Schmerzen, Schwellungen und Beschwerden an der rechten Hand vom 27.05.2013 bis zum 07.06.2013.

Die Klägerin machte aufgrund des Sturzes Ansprüche gegen ihren privaten Unfallversicherer geltend. Die diesbezüglich in Anspruch genommene Unfallversicherung der Klägerin beauftragte im Rahmen ihrer versicherungsvertraglichen Leistungsprüfung den Beklagten mit der Erstellung eines medizinischen Gutachtens über die Unfallfolgen. Dar[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv