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Rote Ampel überfahren – Welche Strafen drohen?

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So hoch sind die Strafen bei einem Rotlichtverstoß
Dass die Lichtzeichenanlagen in Form von Ampeln für die Sicherheit im Straßenverkehr ungemein wichtig sind, ist mit Sicherheit jedem Autofahrer bewusst. Ebenso ist es jedoch auch ein Faktum, dass die Lichtzeichenanlage einen Autofahrer schon einmal zu dem Gedankengang verführen können, dass die Überfahrt auch bei „gelb“ noch geschafft werden kann. Kaum ein Autofahrer in Deutschland wird sich wohl von dem Gedankengang freimachen können, sodass die Entscheidung zum Betätigen des Gaspedals näher lag als die Betätigung der Bremse. Sehr gerne wird jedoch dabei auch die Länge der besagten Gelbphase überschätzt, sodass die Ampel letztlich schneller als erwartet auf „rot „umspringt. Dass dem Autofahrer in diesem Fall ein Bußgeld droht, ist sicherlich ebenfalls hinlänglich bekannt. Die Frage ist nur, wie hoch dieses Bußgeld ausfällt oder ob sogar ein Fahrverbot bzw. Entzug der Fahrerlaubnis als Folge der falschen Entscheidung zu befürchten ist.
Entscheidend ist letztlich die Länge der Rotphase
(Symbolfoto: Von ako photography/Shutterstock.com)

Welche Konsequenzen bei dem sogenannten Rotlichtverstoß letztlich drohen hängt zunächst davon ab, wie lange die Rotphase zu dem Zeitpunkt der Überfahrt des Autofahrers bereits andauerte. Der Gesetzgeber nimmt hierzulande eine Differenzierung zwischen dem sogenannten einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß vor. Überdies wird dazu auch noch dahingehend unterschieden, ob durch den Rotlichtverstoß eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern vorlag oder ob Gegenstände bei dem Rotlichtverstoß beschädigt wurden.

Der sogenannte einfache Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Rotphase der Ampelanlage geringer als eine Sekunde zu dem Zeitpunkt der Überfahrt des Autofahrers andauerte. In einem derartigen Fall droht lediglich ein Bußgeld von maximal 90 Euro zuzüglich eines Punktes im Verkehrszentralregister in Flensburg. Kommt es in Verbindung mit dem einfachen Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder auch zu einer Beschädigung von Gegenständen bzw. anderer Autos, so erfolgt eine Erhöhung des Bußgeldes auf maximal 240 Euro nebst zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie auch e[…]


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