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Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte

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Nach Deutschland vermittelte Pflegekräfte aus dem Ausland haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
In Deutschland sind unzählige Menschen auf häusliche Pflege angewiesen, die von den Angehörigen oder auch Freunden allerdings in den seltensten Fällen durchgeführt werden kann. Verwunderlich ist dieser Umstand jedoch nicht, da das heutige Leben nun einmal auch bezahlt werden muss und viele Angehörige sowie auch Freunde selbst ein geregeltes Leben mit einer Erwerbstätigkeit führen. Dies ist zwingend erforderlich, um die eigenen Lebenshaltungskosten wie beispielsweise Miete oder auch Fahrzeugfinanzierungen nebst den allgemeinen Kosten für die Lebensmittel tragen zu können. Bei aller Liebe zu den pflegebedürftigen Verwandten oder Freunden, eine häusliche Pflege ist für die meisten berufstätigen Menschen nicht leistbar. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Pflege nun einmal als ein 24-Stunden-Job angesehen werden muss, der alle Zeit des Pflegenden in Anspruch nimmt. Nur zu gerne nehmen daher die Angehörigen Angebote von Pflegekräften wahr, die eben jene Pflege für die pflegebedürftigen Menschen anbieten. Wenn diese Pflegedienste dann auch noch bezahlbar und günstig sind, freuen sich die Angehörigen umso mehr. Nur zu gerne wird dabei der Umstand vergessen, warum eben jene Pflegedienste so günstig sind. Die Kehrseite der Medaille wird dabei nicht gesehen.

Der Grund, warum die meisten Pflegedienste so immens günstig angeboten werden können, liegt in dem Umstand, dass die Pflegekräfte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes arbeiten. In der Regel handelt es sich dabei um Menschen mit einem Migrationshintergrund, die oftmals für ein sehr kleines Gehalt sehr schwer arbeiten.
Wichtiges Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts
Gut für die vielen prekären Arbeitsbedingungen ausländischer Pflegekräfte, de Facto wird aber die Pflege zu Hause für viele kaum noch bezahlbar. (Symbolfoto: Von Lighthunter/Shutterstock.com)

Das Bundesarbeitsgericht musste sich kürzlich mit einer Frage beschäftigen, die sich um eben jene Gehaltshöhe unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes beschäftigt. Das BAG hat diesbezüglich ein Urteil gesprochen, welches für hunderttausende Arbeitskräfte in Deutschland ei[…]


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