Sie wurden wegen einer Corona Quarantäne oder Erkrankung gekündigt? Jetzt Kündigung überprüfen lassen!
Bedingt durch die Corona-Krise mussten zahlreiche Unternehmen wirtschaftliche Einbußen hinnehmen, sodass sehr viele Unternehmen mit ihrer wirtschaftlichen Existenz zu kämpfen hatten. Aus diesem Umstand heraus haben auch unzählige Mitarbeiter Ängste um ihren Arbeitsplatz ausstehen müssen, da die Unternehmen für gewöhnlich zuerst bei den Personalkosten Einsparungspotenzial im Kampf um das Überleben sehen. Diese Ängste ergeben sich jedoch in erster Linie aus einer gewissen Unwissenheit heraus, da auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Regelungen des Arbeitsrechts von den Unternehmen zwingend eingehalten werden müssen.
Kündigungsfristen sowie Kündigungsschutzregelungen auf der Grundlage des Kündigungsschutzgesetzes haben auch in der Corona-Krise Bestand. Dementsprechend muss eine ausgesprochene Kündigung sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen befinden, um Wirksamkeit zu erlangen.
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Kann ich wegen einer angeordneten Corona Quarantäne oder Erkrankung gekündigt werden? (Symbolfoto: Von emojoez/Shutterstock.com)
Wann ist eine Kündigung überhaupt wirksam?
Die reine rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung richtet sich in erster Linie nach dem Kündigungsschutzgesetz sowie der Frage, ob dieses Gesetz in dem aktuellen Fall überhaupt zur Anwendung kommen kann oder nicht. Die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist in Deutschland an gewisse Kriterien geknüpft.
Diese Kriterien sind
eine Mindestangehörigkeit des Arbeitnehmers in dem jeweiligen Unternehmen von 6 Monaten
eine gewisse Mindestanzahl von Angestellten in dem Unternehmen
Sollte das Unternehmen den Status eines „Kleinbetriebes“ innehaben, so greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Status eines Kleinbetriebes bei einem Un[…]