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Verkehrsunfall – Kollision zweier Fahrzeuge auf schmaler Straße

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LG Potsdam – Az.: 6 O 352/17 – Urteil vom 29.05.2019

1. a) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 370,80 € an die BMW-Bank GmbH zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2018.

b) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von der Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten in Höhe von 83,54 € freizustellen.

c) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 6.211,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall am 5. April 2017 in der Hegelallee in Potsdam zwischen der Hermann-Elflein-Straße und der Lindenstraße.

Der Kläger befuhr als Fahrer eines BMW die Hegelallee in Richtung Jägertor, die Beklagten zu 2 dieselbe Straße in entgegengesetzter Richtung mit dem bei der Beklagten zu 1 haftpflichtversicherten PKW. Am Unfallort stehen auf beiden Seiten der Straße geparkte Fahrzeuge, so dass an dieser Stelle nicht zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können. Der Kläger wartete vor einer linksseitigen Parklücke, um der Beklagten zu 2 die Möglichkeit zu geben, in diese auszuweichen. Sie nahm dies wahr, stand schließlich aber nur zu einem großen Teil und zudem noch schräg in der Parklücke mit der Folge, dass ihr linksseitiges Heck noch in den Fahrbereich ragte. Der Kläger fuhr wieder an. Die Fahrzeuge kollidierten.

Der Kläger holte ein Gutachten des Kfz-Sachverständigen L. ein, ausweislich dessen die Reparaturkosten bei netto 4.640,31 € liegen bei einer Reparaturdauer von fünf Arbeitstagen und einer Wertminderung von 425 €. Die Nutzungsausfallentschädigung richte sich nach Gruppe J und betrage entsprechend 79 € pro Tag. Danach sei ein teilreparierter Heckschaden als Vorschaden festzustellen. Die Unfallschäden seien entstanden durch einen Anstoß auf die linke Fahrzeugseite mit Schwerpunkt im hinteren B[…]


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