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Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden sind von der Wohngebäude- bzw. Hausratsversicherung abgedeckt, wenn Elementarschäden mitversichert wurden. Schäden an Fahrzeugen sind im Rahmen einer Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung mitversichert.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/ueberschwemmungsschaden-durch-starkregen_123/