Ist eine lediglich mündlich ausgesprochene Kündigung vom Arbeitgeber wirklich gültig?
Es ist eine Szene, wie sie in unzähligen Filmen immer wieder vorkommt. Ein Arbeitgeber sagt im wütenden Ton zu seinem Arbeitnehmer, dass dieser „gefeuert“ sei. Eine andere Variante dieser Szene ist die, in welcher ein entnervter Arbeitnehmer einfach sein Arbeitsmaterial zu Boden wirft und sagt, dass er kündigen würde. Zumeist ist diese Szene als komödiantische Einlage in einem Film eingebaut, um die Stimmung bei dem Publikum zu erheitern. Die Frage, die sich zumindest aus deutscher Sicht dabei stellt, geht jedoch in die Richtung, ob eine mündliche Kündigung – unabhängig davon, ob sie von dem Arbeitgeber oder von dem Arbeitnehmer ausgesprochen wird- rechtlich überhaupt eine Bewandtnis hat. Das Leben ist zwar kein Film aber die deutsche Gesetzgebung ist ja für Laien nicht immer eindeutig.
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(Symbolfoto: Von BlueSkyImage/Shutterstock.com)
Ist die mündliche Kündigung rechtlich wirksam?
Einer der großen Vorteile, die ein Arbeitnehmer im Vergleich zu manch anderen Arbeitnehmern in anderen Ländern genießt, ist der überaus umfassende Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz beruht auf dem Prinzip, dass die Dauer der Arbeitstätigkeit in dem Unternehmen auch direkt mit der Dauer des Kündigungsschutzes verknüpft ist. Je länger die Tätigkeit andauert oder angedauert hat, desto länger ist dementsprechend auch die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist. Ein weiterer Aspekt dieses Kündigungsschutzes ist der Umstand, dass ein Arbeitgeber nicht einfach so aus Willkür heraus eine Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer aussprechen darf. Vielmehr bedarf es für eine rechtlich wirksame Kündigung auch zwingend eines triftigen Grundes.
Krankheitsbedingte oder verhaltensbedingte Gründe sind rechtlich zulässig und erlauben dem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer.
In der Regel […]