Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Ziehen Radfahrer durch Motorrad als Tätigkeit beim Betrieb

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Koblenz – Az.: 12 U 1444/18 – Urteil vom 19.08.2019

Auf die Berufung der Klägerin wird das Grund- und Teilurteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 19.11.2018 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist dem Grunde nach zu 75 % gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden unter Berücksichtigung einer Mithaftungsquote der Klägerin von 25 % zu ersetzen, der der Klägerin aufgrund des Verkehrsunfallereignisses vom 23.07.2017 auf dem Verbindungsweg zwischen L.. und …[Z]-Straße innerorts …[Y] zukünftig entsteht, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.

Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs und über die Kosten des Berufungsverfahrens wird die Sache an das Landgericht Koblenz zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Mit ihrer Klage macht die Klägerin Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfallereignis geltend, das sich am 23.07.2017 in …[Y] ereignet hat. Die Klägerin und der Beklagte befuhren gegen 19.40 Uhr den Verbindungsweg der L.. und der …[Z]-Straße, wobei der Beklagte zu 1. mit seinem Motorrad rechts neben der auf ihrem Fahrrad fahrenden Klägerin fuhr und eine Hand an dem Oberkörper der Klägerin hatte. So nebeneinander fahrend schob der Beklagte zu 1. mit Hilfe der Motorkraft seines Motorrades die Klägerin auf eine Geschwindigkeit von ca. 30 km/h an. Nachdem sich die Parteien voneinander gelöst hatten, kam es zu einem Sturz der Klägerin, bei dem sich diese erhebliche Verletzungen zuzog. Unter anderem erlitt die Klägerin bei dem Unfall einen Schädelbasisbruch, ein traumatisches akutes Subduralhämatom links, eine Felsenbeinfraktur rechts und eine Claviafraktur rechts. Die Parteien streiten in erster Linie darüber, weshalb es zu dem Sturz der Klägerin gekommen ist.

Auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil wird zur weiteren Sachdarstellung Bezug genommen.

Die Klägerin hat in erster Instanz beantragt,

1. Die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, im Falle der Säumnis nicht weniger […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv