Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall im Kurvenbereich – Haftungsanteile der Unfallbeteiligten

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Itzehoe – Az.: 2 O 7/19 – Urteil vom 21.10.2019

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger € 1.376,18 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.11.2018 sowie weitere € 201,71 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.11.2018 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 74 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 26 % zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und die Beklagten können die Vollstreckung des jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweils andere vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

5. Der Streitwert wird auf 5.387,44 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von den Beklagten Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalles.

Der Kläger ist Leasingnehmer und Halter des Pkw VW Touareg mit dem amtlichen Kennzeichen … . Am 01.09.2018 befuhr die Ehefrau des Klägers, die Zeugin …, gegen 13:20 Uhr die Straße … von … kommend in Richtung … . Der Beklagte zu 2) fuhr mit seinem Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen … aus der Gegenrichtung der Zeugin entgegen. Das Fahrzeug ist bei der Beklagten zu 1) haftpflichtversichert.

In dem Bereich einer Kurve näherten sich die Fahrzeuge an. Die Fahrbahn im Bereich der langgezogenen Kurve ist teilweise derart schmal, dass sie nur von einem Fahrzeug befahren werden kann. Vor der Kurve in Fahrtrichtung der Zeugin … befand sich an der rechten Fahrbahnseite eine Haltebucht und das Verkehrszeichen 208. Rechts und links neben der Fahrbahn befinden sich Bäume und Sträucher.

Die Zeugin passierte die Haltebucht und das Verkehrszeichen und fuhr in die Kurve ein. Als sie das auf sie zukommende Fahrzeug des Beklagten zu 2) bemerkte, wich die Zeugin mit dem Fahrzeug des Klägers auf eine neben der Fahrbahn angrenzende Rasenfläche aus und stoppte das Fahrzeug. Der Beklagte zu 2) brachte sein Fahrzeug neben dem Fahrzeug des Klägers auf der Fahrbahn zum Stehen.

Zwischen den Parteien ist streitig, welches Fahrzeug als erstes anfuhr. Anschließend kam es zu einer Kollision der Fahrzeuge. Am Fahrzeug des Klägers entstanden Schleifspuren an der Karosserie, den Reifen und Felgen.

Der Kläger holte einen Kostenvoranschlag für die Reparatur seines Fahrzeugs sein. Danach b[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv