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Überstunden-Regeln: Diese Regelungen sollten Arbeitnehmer kennen

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Überstunden sind in der Arbeitswelt kaum noch wegzudenken – Doch welche Regeln gelten?
Durch einen Arbeitsvertrag gehen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer gleichermaßen ein arbeitsvertragsrechtliches Verhältnis miteinander ein, welches auf dem Arbeitsvertrag beruht. Aus dem Arbeitsvertrag heraus ergehen auch die Rechte und Pflichten, welche beide Vertragsparteien einzuhalten haben. Hierbei handelt es sich sozusagen um die geschäftlichen Konditionen des Vertragsverhältnisses. Damit es später keine Missverständnisse oder Unklarheiten gibt wird der Arbeitsvertrag entsprechend in schriftlicher Form festgehalten und beiderseitig unterzeichnet, wobei natürlich auch die Arbeitszeiten fixiert werden. In der gängigen Praxis jedoch erfordert so manch ein Beruf auch eine gewisse Bereitschaft des Arbeitnehmers zu Überstunden, was natürlich auch wiederum für den Arbeitnehmer eine wahre Vielzahl von Fragen mit sich bringt. Es gibt jedoch im Hinblick auf die Überstunden sehr genaue gesetzliche Regelungen, die jeder Arbeitnehmer kennen sollte, da so manch ein Arbeitgeber auf die juristische Unwissenheit des Arbeitnehmers baut.

Grundsätzlich ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag heraus die Verpflichtung des Arbeitnehmers, in einem ganz bestimmten Rahmen Überstunden zu leisten. In diesem Zusammenhang muss jedoch auch erwähnt werden, dass bei Weitem nicht jede Klausel in einem Arbeitsvertrag diesbezüglich auch wirklich rechtlich gültig ist.

Wieder mal zu Überstunden vom Chef verdonnert? Diese Regeln zum Thema Überstunden sollten Arbeitnehmer kennen. (Symbolfoto: Von Stokkete/Shutterstock.com)
Ist ein Arbeitgeber dazu berechtigt, nach Gutdünken dem Arbeitnehmer Überstunden anzuordnen?
Diese Frage lässt sich im Grunde genommen nicht so allgemeinhin pauschal beantworten, da es stets auf die Rahmenumstände des Berufs sowie auch des Arbeitsvertrages ankommt. Der Gesetzgeber besagt, dass ein Arbeitgeber in gewissen Ausnahmesituationen die entsprechenden Ableistung von Überstunden von dem Arbeitnehmer verlangen darf. Der Grund hierfür kann in dem Umstand liegen, dass gewisse Arbeiten in der Regelarbeitszeit des Arbeitnehmers schlicht und ergreifend nicht verrichtet werden können. Die von Juristen sehr gern zitierte Antwort „es komm[…]


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