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Fluggastrechte-Verordnung – extreme Windverhältnisse Landung nicht möglich

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AG Frankfurt – Az.: 31 C 3485/18 (96) – Urteil vom 03.12.2019

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 810,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Kläger nehmen die Beklagte auf Ausgleichszahlungen nach der EG-VO Nr. 261/2004 in Anspruch.

Die Kläger verfügten jeweils über eine bestätigte Buchung über die Beförderung auf dem Flug am 13.01.2018 von Funchal nach Frankfurt am Main, XXXX mit planmäßiger Abflugzeit in Funchal um 14:45 Uhr und planmäßiger Ankunftszeit in Frankfurt am Main um 20:00 Uhr. Die Beklagte führte diesen Flug mit Verspätung aus. Die Kläger erreichen Frankfurt am Main erst am 14.01.2018 um 20:00 Uhr. Durch die Verspätung des Fluges verlängerte sich die Parkzeit für das am Flughafen abgestellte klägerische Fahrzeug. Der Kläger zu 1. musste zusätzliche Parkkosten in Höhe von 10,00 Euro aufwenden.

Die Klägerin zu 2. forderte die Beklagte mit E-Mail vom 17.01.2018 zur Zahlung der Klageforderung unter Fristsetzung bis zum 31.01.2018 auf. Die Beklagte leistete keine Zahlung.

Die Kläger beantragen, die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei zu 1. EUR 410,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.02.2018 zu zahlen.

die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei zu 2. EUR 410,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.02.2018 zu zahlen.

Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Die Beklagte beruft sich auf das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes.

(Symbolfoto: Von phive/Shutterstock.com)

Die Beklagte behauptet, dass der streitgegenständliche Flug als auch der Vorflug XXXX am 13.01.2018 von Frankfurt am Main nach Funchal mit planmäßiger Abflugzeit um 9:10 UTC in Frankfurt am Main und planmäßiger Ankunftszeit in Funchal um 13:25 UTC jeweils mit dem Fluggerät Airbus[…]


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