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Zahlt ein Wohnraummieter trotz wiederholter Abmahnung durch den Vermieter weiterhin verspätet die Miete, so stellt dies eine so gravierende Pflichtverletzung des Mieters dar, dass der Vermieter das Mietverhältnis nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 BGB fristlos kündigen kann (BGH, Urteil vom 01.06.2011, Az: VIII ZR 91/10).[…]
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