Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall – Bemessung Zeitraum

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 12 U 86/18 – Urteil vom 27.02.2020 Auf die Berufung der Klägerin zu 1. wird das am 07.03.2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.: 13 O 250/17, teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die … Leasing GmbH, … Straße 57, … B…zu Händen der Firma A… GmbH 17.749,11 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2018 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, zu Händen der … Leasing GmbH, … Straße 57, … B… 3.350,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2018 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. 6.195,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2018 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. ein Schmerzensgeld i. H. v. 400,00 € und an den Kläger zu 2. ein Schmerzensgeld i. H. v. 500,00 € jeweils zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2018 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von Forderungen der Rechtsanwälte E… für vorgerichtliche Anwaltskosten wegen des Haftpflichtschadens vom 29.08.2017 i. H. v. 1.261,40 € freizustellen. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. 214,20 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 1. 5 %, der Kläger zu 2. 2 % und die Beklagte 93 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 1. zu 11 % und die Beklagte zu 89 % zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

1. Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 511, 513, 517, 519, 520 ZPO. Die Klägerin zu 1. (im folgenden: die Klägerin) stützt ihr Rechtsmittel unter anderem darauf, das Landgericht habe verkannt, dass die Voraussetzungen für die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für den gesamten geltend gemachten Zeitraum vorgelegen hätten, insbesondere habe sie ihr Unvermögen zum Ausgleich der Reparaturrechnung gegenüber der Beklagten hinreichend angezeigt, auch sei sie zur Inanspruchnahme ihres Kaskoversicherers nicht verpflichtet gewesen. Verfahrensfehlerhaft habe das Landgericht ferner die in der Rechnung vom 19.12.2017 aufgeführten Leistungen ohne Beweiserhebung als nicht unfallbedingt angesehen. Der Klägerin zeigt damit Rechtsfehler auf, auf denen das Urteil beruhen kann und die sämtliche tragenden Gründe des Urteils erfassen, §§ 513, 546 ZPO. 2. Auch in der Sache hat das Rechtsmittel größtenteils Erfolg. Der Klägerin steht gegen die Beklagten – über die vom Landgericht ihr und dem Kläger zu 2. sowie der Leasinggeberin zuerkannten Beträge hinaus – wegen des Unfalles vom 29.08.2017 gegen … Uhr in der D… in A… auf Höhe des Hauses mit der Hausnummer 17 ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum vom 29.08. bis einschließlich dem 11.12.2017, mithin für 105 Kalendertage, aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG zu. Angesichts des im Schadensgutachten des Dipl.-Ing. C… W… vom 31.08.2017 ermittelten Tagessatzes von 59,00 € errechnet sich ein Gesamtbetrag von 6….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv