Nahezu jährlich erfahren die Gesetze in Deutschland Anpassungen und Änderungen, um den veränderten Lebensrealitäten gerecht werden zu können. Das Erbrecht und speziell auch die Erbschaftssteuer hat zu Beginn des Jahres 2021 ebenfalls einige Änderungen erfahren, welche jedoch durchaus Vorteile für Erbnehmer mit sich bringen. Es muss an dieser Stelle jedoch deutlich betont werden, dass auch künftig eine rechtsanwaltliche Beratung in einem Erbfall auf jeden Fall äußerst ratsam ist. Die Dienste eines engagierten und erfahrenen Rechtsanwalts für Erbrecht können für einen Erbnehmer in Verbindung mit den Diensten eines Steuerberaters zahlreiche Vorteile mit sich bringen, allerdings ist es auch sehr ratsam zu wissen, welche Neuerungen die Erbschaftssteuer für das Jahr 2021 überhaupt erfahren hat und welche Auswirkungen diese Neuerungen mit sich bringen.
Ob die Änderungen in der Erbschaftssteuer für einen Erbnehmer positiv oder negativ sind hängt sehr stark von der Steuerklasse des Erbnehmers und weiteren Voraussetzungen ab.
In der Steuerklasse I gibt es zunächst für das Jahr 2021 keine gravierenden Änderungen. Die bislang geltenden Steuersätze wurden beibehalten, allerdings wurden die Freibeträge erhöht. Hiervon können Erbnehmer, die in dieser Steuerklasse zugeordnet sind, profitieren. Dies können die Inhaber der Steuerklasse II sowie III jedoch nicht von sich behaupten, da die Erbschaftssteuertarife für diese Steuerklassen zu Beginn des Jahres 2021 merklich angehoben wurden. Mit dieser Änderung werden nunmehr sämtliche Erbbegünstigten steuerlich eingebunden, um die Begünstigungen für die Kernfamilie auf diese Weise zu kompensieren. Zwar wurden die Freibeträge für diese Steuerklassen ebenfalls auf nunmehr 20.000 Euro angehoben, allerdings beträgt der Steuersatz nunmehr 30 Prozent.
Im Bereich des steuerfreien Vermögens wurden die Freibeträge für
Ehepartner
Kinder
Enkelkinder
des Erblassers ebenfalls angehoben. Diese merkliche Anhebung betrifft jedoch nicht die sogenannten entfernten Verwandten. Eine weitere Neuerung in der Erbschaftssteuer 2021 betrifft die Vererbung von Immobilien, die von Ehegatten oder Kindern selbst genutzt werden. Diese Vererbung ist nunmehr steuerfrei möglich. Überdies haben Ehepartner des Erblassers nunmehr a[…]