Jeder Mensch, der entweder eine Immobilie sein Eigen nennt oder sie zur Nutzung anmietet, hat irgendwo auch Nachbarn. Diese Nachbarn können, so sagt eine Weisheit, entweder zu den besten Freunden oder auch zu den schlimmsten Albträumen werden, da bekanntermaßen niemand in Frieden sein Leben genießen kann, wenn der böse Nachbar etwas dagegen hat. Gerade in Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit den harten aber herzlichen Menschen, gibt es nicht selten nachbarschaftliche Konflikte, die lediglich mithilfe eines Rechtsanwalts gelöst werden können. Wenn es zum Streit mit dem Nachbarn kommt, so kann dies viele Ursachen haben. Das Nachbarrecht spielt hierbei zumeist eine wichtige Rolle, auch wenn sehr viele Eigenheimbesitzer oder Immobilienmieter den genauen Umfang des Nachbarrechts bzw. auch dessen Inhalt überhaupt nicht kennen. Viele Streitigkeiten wären vermeidbar gewesen, wenn beide Seiten aufeinander zugehen und die freundschaftliche Kommunikation suchen würden. Bedauerlicherweise ist dies ein Wunschdenken, sodass der Rechtsanwalt letztlich eine Lösung herbeiführen muss.
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Jeder Nachbar hat sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Nachbarrecht heraus ergeben. Das Nachbarrecht ist enorm umfangreich, sodass bei Weitem nicht jeder Mensch mit jedem Aspekt des Nachbarrechts im Alltag in Berührung kommen wird. Es gibt jedoch durchaus wichtige Passagen, die für das alltägliche Leben „nebeneinander“ grundlegend sind.
Der Garten – im Nachbarrecht
(Symbolfoto: Von Rainer Fuhrmann/Shutterstock.com)
Gerade in Nordrhein-Westfalen, einem der dicht besiedelten Bundesländer Deutschlands, kommt es nicht selten vor, dass ein Baum auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken steht. Ein Baum kann sehr viel Freude bringen, allerdings gilt auch hier: Was den einen Menschen erfreut kann für den anderen Menschen sehr schnell zu einem Ärgernis werden. Gern wird dabei vergessen, dass das Nachbarrecht auch für derartige Fälle eine gesetzliche Lösung parat hält: Der Baum gehört beiden Nachbarn jeweilig zu 50 Prozent. Dies bezieht sich dabei sowohl auf die Früchte des Baumes als auch auf das Holz.
Wenn sich ein Nachbar an dem Baum stört, der als Grenzbaum angesehen werden muss, so kann der betreffende Nachbar durchaus auch die Beseitigung des Baumes verlan[…]