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Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – Anforderungen an Anklageschrift

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OLG Celle – Az.: 3 Ss 40/20 – Beschluss vom 05.10.2020

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 7. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 3. März 2020 mit den Feststellungen aufgehoben

a) im Schuldspruch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in den Fällen III. 3 bis 8 der Urteilsgründe und wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung im Fall III. 9 der Urteilsgründe;

b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe.

2. Das Verfahren hinsichtlich der Fälle III. 3 bis 5 der Urteilsgründe wird eingestellt; insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

3. Im nach Teileinstellung verbleibenden Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die verbleibendenden Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim zurückverwiesen.

4. Die weitergehende Revision wird verworfen.
Gründe
I.

Das Amtsgericht Alfeld hat den Angeklagten am 18. Juni 2019 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in acht Fällen, wegen Unterschlagung und wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Auf die Berufung des Angeklagten hat die 7. kleine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim mit Urteil vom 3. März 2020 das Urteil des Amtsgerichts im Schuld- und Rechtsfolgenausspruch geändert und insgesamt dahingehend neu gefasst, dass der Angeklagte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in acht Fällen und wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Alfeld vom 6. November 2018 verhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt wird.

Nach den Feststellungen fuhr der Angeklagte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, am 16. und 19. Oktober 2017 jeweils mit dem Pkw … seiner Lebensgefährtin von seinem Wohnort E.. nach B. M., um dort auf dem Grundstück des Zeugen B. Arbeiten im Garten durchzuführen (Fälle III. 1 und 2). Weiterhin fuhr der Angeklagte mit dem besagten Pkw in dem Zeitraum von Februar bis Mitte April 2018 an mindestens drei Tagen von seinem Haus in E. zu dem Bauernhof der Eheleute H. und T. in D., um dort zu arbeiten, und anschließend wieder zurück (Fälle III. 3 bis 5). Am 15., 16. und 18. Mai 2018 lieh sich der Angeklagte jeweils den Pkw … der Eheleute aus, steuerte diesen vom Hof und brachte ihn an den genannten Tagen später wieder zurück, wobei er auch bei den Rückfahrten am Steuer des Fahrzeugs saß (Fälle III. 6 bis 8). Sc[…]


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