Landgericht Mannheim
Az.: 3 O 100/02
Verkü|ndet am 19.12.2002
In dem Rechtsstreitwegen Forderung und Feststellunghat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim auf die mündliche Verhandlung vom XXX für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin XXX € zuzüglich 5 % über demBasiszinssatz liegende Zinsen hieraus seit XXXX Zug um Zug gegen Übertragung von Stück, Stück zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere XXX € zuzüglich 5 % über dem Basiszinssatz liegende Zinsen hieraus seit XXX Zug um Zug gegenÜbertragung der in Ziffer 1 genannten Wertpapiere zu zahlen.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Annahme der in Ziffer 1 genannten Wertpapiere in Verzug ist.
4. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
6. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
7. Die Berufung für die Klägerin wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt aus abgetretenem Recht u.a. Schadensersatz von der Beklagten wegen angeblich fehlerhafter Beratung ihrer Mutter bei der Anlage ihres Vermögens.
Die Mutter der Klägerin (Zedentin) ist seit 1978 Kundin der Beklagten. Sie hatte damals bei der Bank eine Abfindung in konservativen Rentenfonds angelegt.
Wegen einer behaupteten Falschberatung durch einen Mitarbeiter der Beklagten machte die Zedentin der Bank im Frühjahr 1995 massive Vorwürfe hinsichtlich des bei ihr eingetretenen Schadens in Höhe von fast, XXXX €. Mit Schreiben vom 20.02.1995 (Anlage K 2) warf sie wegen unterbliebener Risikohinweise der Beklagten u.a. vor: „Es warbekannt, dass ich von den Zinsen nicht nur leben muss“‚..“. Mit Schreiben vom 01.04.1995 (Anlage K 2) führte sie aus: „Es war klar, dass ich von den Zinsen des angelegten Vermögens leben muss und dass ich bei der Anlage keinerlei Risiko eingehen wollte.“
Im Jahre 2000 hatte die Zedentin größere familiäre Probleme wegen einer ernsthaften Erkrankung ihres Sohnes, die schli[…]