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Rückabwicklung Kaufvertrag über Notebook – Wertersatzanspruch

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AG Steinfurt – Az.: 4 C 168/10 – Urteil vom 12.10.2011

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 665,39 EUR (in Worten: sechshundertfünfundsechzig Euro und neununddreißig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.03.2010 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Notebooks B.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Notebook.

Symbolfoto: Von Ana Blazic Pavlovic/Shutterstock.com

Am 29.08.2009 kaufte der Kläger im Elektro- und Elektronikfachgeschäft des Beklagten ein Notebook der Marke B mit vorinstallierter Standardsoftware für einen Preis von 699,00 EUR. Einige Tage nach dem Kauf monierte der Kläger beim Beklagten einen Mangel des Notebooks, der sich darin äußere, dass das Notebook nach einer gewissen Betriebsdauer abstürze, einen sogenannten „blue screen“ zeige, anschließend aber wieder hochfahre. Nach einer ersten Überprüfung des Notebooks im Geschäft des Beklagten wurde das Notebook zunächst wieder mitgegeben. Bei der zweiten Reklamierung wurde das Notebook dem Beklagten für eine Woche zur näheren Überprüfung und etwaigen Reparatur überlassen, dem Beklagten jedoch mit der Bemerkung wieder ausgehändigt, dass das Notebook funktioniere. Als der Kläger gegenüber dem Beklagten rügte, dass der Fehler weiterhin auftrete, veranlasste Letzterer die Übersendung des Notebooks an den Hersteller B. Nach Ablauf von 5 Wochen erhielt der Kläger das Notebook zurück. Nach dem beigefügten Center Report vom 21.12.2009 konnte der reklamierte Fehler vom Hersteller nicht festgestellt werden. Das Notebook entspreche den technischen Spezifikationen und der abschließende Probelauf sei o.k. gewesen. Zuvor war seitens des Herstellers das BIOS aktualisiert und die Partition C recovered worden. In der Folgezeit wurde vom Kläger gerügt, dass bei dem Notebook nach wie[…]


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