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Tätigt der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages Falschangaben hinsichtlich des versicherten Gegenstandes oder seiner Person, die für das Vertragsverhältnis von Bedeutung sind, so kann der Versicherer den Versicherungsvertrag später wegen arglistiger Täuschung anfechten (OLG Frankfurt/M., Beschluss v.16.12.2008, 12 U 233/07). Der Versicherer wird hierdurch leistungsfrei und kann die bisher erhaltenen Prämienzahlungen des Versicherungsnehmers behalten.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/versicherungsantrag-falschangaben-bei-vertragsschluss_145/