Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Behandlungsfehler bei Verwendung einer überlangen Schraube bei Operation eines Sprunggelenks

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

OLG München – Az.: 1 U 1288/11 – Urteil vom 08.12.2011

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 14.02.2011, Az. 9 O 14736/06, wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer I genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung jeweils durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin macht gegenüber dem Beklagten Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung einer Operation am linken Sprunggelenk geltend.

Die Klägerin erlitt am 29.9.2002 bei einem Haushaltsunfall am oberen linken Sprunggelenk ein Supinationstrauma.

Nachdem sich die Beschwerden der Klägerin nicht gebessert hatten, stellte sie sich am 11.12.2002 bei dem Beklagten vor, der eine Instabilität des Sprunggelenkes mit Peronealsehnenluxation links diagnostizierte. Aufgrund dieses Befundes ergab sich die Indikation zu einer Operation, mit der durch eine OSG-Bandplastik eine Stabilisierung der Sehne erreicht werden sollte.

Die Operation wurde am 6. Februar 2003 durch den Beklagten durchgeführt. Bei dem Eingriff musste, um das Gleitlager für die Sehne zu vertiefen, eine ca. 3 mm dicke Knochenscheibe an dem seitlichen Wadenbein (an der lateralen Fibula) abgetrennt und um ca. 3-4 mm nach dorsal verschoben werden. Die verschobene Knochenscheibe wurde sodann mit zwei Spongiosaschrauben fixiert.

Die Klägerin wurde am 14. Februar 2003 nach Hause entlassen.

Der weitere Heilungsverlauf verlief nicht komplikationsfrei, so dass am 9. September 2003 im Klinikum L. eine Revisionsoperation durchgeführt werden musste.

Bei einer Vorstellung der Klägerin am 10. Februar 2004 in der Schmerzambulanz des Klinikums G. diagnostizierten die behandelnden Ärzte, wie zuvor auch die Ärzte im Klinikum L., bei der Klägerin ein komplexes regionales Schmerzsyndrom des linken Fußes.

Die Klägerin hat vorgetragen: Der Beklagte habe die Operation nicht fachgerecht durchgeführt. Zum einen sei bei der Operation die eingebrachte proximale Schraube in der Fibula zu lang gewählt worden. Diese sei deshalb in der lateralen distalen Tibia zu liegen gekommen. Jedenfalls sei diese zu lange dort verblieben. Zum anderen sei die Osteotomiestelle zu weit lateral gewä[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv