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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gesetzliche Kündigungsfristen Arbeitsverhältnis

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Geregelt sind die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB. Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für arbeitgeberseitige Kündigungen verlängern sich die Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB ab dem 25. Lebensjahr:

 

Beschäftigungsdauer:
Kündigungsfrist:

2 Jahre
1 Monat

5 Jahre
2 Monate

8 Jahre
3 Monate

10 Jahre
4 Monate

12 Jahre
5 Monate

15 Jahre
6 Monate

20 Jahre
7 Monate

 

Die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (jeweilige Kündigungsfrist) richtet sich nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Für Arbeitnehmer gilt die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Es sei denn, es bestehen arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Besonderheiten.[…]


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