Geregelt sind die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB. Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für arbeitgeberseitige Kündigungen verlängern sich die Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB ab dem 25. Lebensjahr:
Beschäftigungsdauer:
Kündigungsfrist:
2 Jahre
1 Monat
5 Jahre
2 Monate
8 Jahre
3 Monate
10 Jahre
4 Monate
12 Jahre
5 Monate
15 Jahre
6 Monate
20 Jahre
7 Monate
Die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (jeweilige Kündigungsfrist) richtet sich nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Für Arbeitnehmer gilt die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Es sei denn, es bestehen arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Besonderheiten.[…]