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Digitaler Nachlass – Der Umgang mit (s)einem digitalen Erbe

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Digitales Erbe: Was es damit auf sich hat und warum es wichtig ist sich schon jetzt darum zu kümmern.
Die Welt ist heutzutage weitestgehend digital geworden, was natürlich Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche des Lebens hat. Unzählige Menschen in der Bundesrepublik Deutschland betätigen sich weitestgehend im Internet oder am Computer und schaffen auf diese Weise vollständig digitale Werke, die dann natürlich im Eigentum des Urhebers stehen. Rechte sowie auch Inhaberschaften können heutzutage schon vollständig digital verwaltet werden, was natürlich zu Lebzeiten einer Person absolut kein Problem darstellt. Problematisch wird es jedoch dann, wenn der Rechteinhaber bzw. Urheber eines digitalen Werkes verstirbt. Der Umgang mit dem digitalen Erbe gehört in Deutschland noch zu dem viel berühmten Neuland, doch sollten sich Urheber sowie auch Rechteinhaber bereits frühzeitig darüber Gedanken machen.

Wer sich frühzeitig um den digitalen Besitz auch unter dem Gesichtspunkt des Nachlasses kümmert, der erleichtert den potenziellen Erben damit das Leben. Es ist durchaus denkbar, dass die Erben im Hinblick auf die Art und den Umfang des digitalen Nachlasses sehr schnell sehr stark überfordert sind.

Symbolfoto: Von stockwerk-fotodesign/Shutterstock.com

Bedauerlicherweise ist der richtige Umgang mit dem digitalen Nachlass alles Andere als simpel. Dies rührt daher, dass es derzeitig noch keine einheitliche Grundregelung diesbezüglich gibt. Bei digitalen Werken, die über eine Plattform verwaltet werden, müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters durchforstet werden. Einen Account zu löschen ist zwar nicht sonderlich schwierig, doch muss der digitale Nachlass auch erst einmal gesichert werden. Der Support des Anbieters kann hierbei wertvolle Hilfsdienste leisten, was allerdings ein Stück weit Bereitschaft des Anbieters voraussetzt. Diese Bereitschaft ist bedauerlicherweise nicht immer gegeben.

Der größte Anbieter namens „Google“ hat diesbezüglich eine gute Regelung. Der Inhaber der digitalen Rechte kann zu Lebzeiten anderen Personen mittels „Inactive Accoung Manager“ einen Zugriff auf das Konto gewähren, falls dieses für einen längeren Zeitraum nicht genutzt wird und dementsprechend inaktiv ist.[…]


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