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Verkehrsunfall – Mitverschulden bei Kollision zweier Fahrradfahrer

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OLG Celle – Az.: 14 U 186/16 – Urteil vom 28.06.2017

Auf die Berufung der Beklagten werden das am 24. November 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover geändert, das Versäumnisurteil vom 26. Januar 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt das klagende Land, jedoch mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten in erster Instanz. Diese trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem klagenden Land wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Symbolfoto: Von Kevin George /Shutterstock.com

Dem Rechtsstreit liegt ein Verkehrsunfall vom 21. August 2013 zugrunde, an dem der Bedienstete des klagenden Landes C. G. und die Beklagte jeweils als Fahrradfahrer beteiligt waren.

Dieser Unfall bildete bereits den Gegenstand eines vorangegangenen Rechtsstreites zwischen den beiden unmittelbaren Unfallbeteiligten (8 O 112/14 LG Hannover = 14 U 40/15 OLG Celle), der nach persönlicher Anhörung des dort klagenden Herrn G. vom erkennenden Senat durch Urteil vom 26. August 2015 entschieden und ein klagabweisendes Urteil der ersten Instanz bestätigt wurde.

Wegen des Sach- und Streitstandes sowie der in erster Instanz gestellten Anträge und der Einzelheiten des vorgenannten Verfahrens 8 O 112/14 wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das angefochtene Urteil (Bl. 148 ff. d. BA.) sowie das Urteil des Senats vom 26. August 2015 in dem Verfahren 14 U 40/15 Bezug genommen.

Das Landgericht hat die Beklagte zunächst durch Versäumnisurteil vom 26. Januar 2016 verurteilt, an das Land 56.021,93 € für Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall nebst im Einzelnen bezeichneter Zinsen zu zahlen und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet sei, dem Land alle nach § 52 NBG übergegangenen Schad[…]


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