Greift eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei Schließung wegen des Corona-Virus?
Die Unterbrechung eines betrieblichen Ablaufs aufgrund von außergewöhnlichen Maßnahmen kann für den Unternehmer sehr schnell sehr gravierende wirtschaftliche Folgen haben. Die meisten Unternehmer tragen dabei nicht nur eine Verantwortung gegenüber dem Unternehmen, sondern vielmehr auch gegenüber den Arbeitnehmern des Unternehmens. Die wirtschaftlichen Folgen können jedoch durch eine sogenannte Betriebsausfallversicherung abgefedert werden. Es gibt jedoch im Zusammenhang mit dieser speziellen Versicherung auch sehr viele Details zu beachten, die idealerweise im Vorfeld des Abschlusses einer derartigen Versicherung bereits geklärt sind.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Mainz, Az.: 6 O 143/14, Urteil vom 09.05.2017 1. Die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde des … Urkundennummer … für 1995 vom 28.12.2995 wird für unzulässig erklärt. 2. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 1/4, die Beklagte 3/4. 3. Das Urteil ist für den Kläger […]