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Fahrerlaubnisentziehung – Hinweise auf unzureichendes Sehvermögen

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VG Ansbach – Az.: AN 10 S 14.00236 – Beschluss vom 13.03.2014

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 7.500 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Dem am … geborenen Antragsteller wurde nach einer strafgerichtlichen Entziehungsentscheidung am … eine Fahrerlaubnis unter anderem der Klassen A, A1, B, BE, C1 und C1E neu erteilt.

Symbolfoto: Von Milkovasa /Shutterstock.com

Am…2013 fiel das Fahrzeug des Antragstellers mit dem amtlichen Kennzeichen …einem Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde unter anderem dadurch auf, dass es neben einer geringen Geschwindigkeit unter anderem auf der linken Fahrbahnseite unterwegs gewesen sei bzw. mit dem linken Reifen auf der Fahrbahnmitte gefahren sei bzw. mit den rechten Rädern zum rechten Fahrbahnrand einen Abstand von 2 Metern gehalten habe.

Am …2013 informierte zunächst telefonisch, dann mit E-Mail vom …2013 ein Verkehrsteilnehmer über „ein verkehrsunsicheres Verhalten eines älteren Verkehrsteilnehmers mit Fahrzeug …“ am … 2013. Der Fahrer sei innerorts mit einem Tempo von ca. 20 bis 25 km/h gefahren. Der Fahrer habe den Eindruck erweckt, als ob er eine Straße oder eine Hausnummer suche, da er immer kurz beschleunigt habe, um dann wieder sein Tempo zu drosseln. Man habe keinen Fahrer im Wagen erkennen können und auf Grund des unsicheren Fahrstils habe der Anzeigende die Befürchtung gehabt, dass eventuell Minderjährige das Fahrzeug zu einer Spritztour nutzten. Der Anzeigende sei dann im mäßigen Tempo hinter dem Fahrzeug hergefahren, da ein Überholen wegen der Verkehrslage nicht möglich gewesen sei. Im nächsten Ort habe der Fahrer das Tempo wieder auf 20 bis 25 km/h reduziert. In der Mitte des Ortes sei er dann auf die Gegenfahrbahn gefahren. Wegen der Kurven in diesem Bereich habe der Anzeigende im Falle eines Gegenverkehrs eine sehr prekäre Situation befürchtet. Er sei dann nach links abgebogen und es sei deshalb klargeworden, weshalb er sich so frühzeitig auf die Gegenfahrbahn orientiert habe. Erst später habe der betreffende Mercedes überholt werden können. Dabei habe auch der Fahrer, ein älterer Herr, erkannt werden können, welcher auf Grund seiner Größe[…]


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