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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Wann ist ein Parkplatz eine öffentliche Verkehrsfläche?

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LG Zweibrücken – Az.: 1 OLG 2 Ss 77/19 – Beschluss vom 11.11.2019

Leitsatz: Der Umstand, dass ein im privaten Eigentum stehende und als Privatparkplatz gekennzeichnete Verkehrsfläche aufgrund eines Defektes an der Schrankenanlage „faktisch für die Öffentlichkeit zugänglich“ ist und dies vom Verfügungsberechtigten geduldet wird, genügt zur Begründung der für eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) erforderliche Öffentlichkeit der Verkehrsfläche insbesondre dann nicht, wenn die einzelnen Stellplätze vermietet sind.

Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter vom 18. Juli 2019 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Gründe
Symbolfoto: Von Amphon Jindawatthana /Shutterstock.com

Das Amtsgericht hat die Angeklagte wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit einer Geldstrafe belegt, ihr die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von fünf Monaten angeordnet. Hiergegen wendet sich die Angeklagte mit ihrer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten (Sprung-)Revision. Das zulässige Rechtsmittel ist begründet und führt zu einem (vorläufigen) Erfolg.

I.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts stieß die Angeklagte am 9. Oktober 2018 mit einem von ihr geführten PKW auf dem Parkplatz … in Neustadt gegen ein anderes Kraftfahrzeug, wodurch sie einen Fremdschaden in Höhe von 3.632,62 EUR verursachte. Obwohl sie den Unfall bemerkt hatte, verließ sie die Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ihrer Person zu ermöglichen. Zur Nutzung des Parkplatzes hat das Amtsgericht folgende Feststellungen getroffen:

„Der Parkplatz steht im Eigentum des Zeugen W. M. Die Berechtigung zum Abstellen eines Fahrzeuges auf dem Parkplatz bedingt den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Zeugen M. Nach Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter einen festen Parkplatz zugewiesen. Die Ein- und Ausfahrt ist grundsätzlich nur durch das Passieren einer Schrankenanlage möglich. Die Mieter erhalten zum Öffnen der Schranke eine elektr[…]


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