OLG Oldenburg, Az.: 5 U 25/14, Urteil vom 14.05.2014
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 08.01.2014 (9 O 2291/13) abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrag Nr. … Versicherungsschutz wegen aller Haftpflichtforderungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gegen den Kläger im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumfällarbeiten Anfang 2013 im Bereich der …, … zu gewähren hat.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
A.
Die Parteien sind verbunden durch einen Versicherungsvertrag über eine private Haftpflichtversicherung zur Versicherungsnummer …, die durch den als Bl. 5 ff. aktengegenständlichen Versicherungsschein (Anlage K 1) dokumentiert ist. Im Versicherungsschein heißt es:
„Versichert ist:
Privathaftpflicht
Haftpflichtversicherung als Privatperson für den Versicherungsnehmer (…)
Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem:
(…- Es folgen verschiedene Beispiele)“
Im Weiteren wird auf die Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung FS 3.62 (05.09) sowie den Versicherungsantrag vom 14.08.2009 verwiesen. Die genannten Bedingungen sind als Anlage B 1 (Hülle als „Bl. 53“) ebenfalls Gegenstand der Akte. Auf S. 3 des Versicherungsantrages vom 14.08.2009 (Anlage zum Schriftsatz vom 28.04.2014 = Bl. 117 d.A.) hat der Kläger als Versicherungsnehmer eine Erklärung unterzeichnet, wonach er die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung FS 3.62 (05.09) sowie weitere Unterlagen erhalten habe.
Bis zum 31.03.2008 hatte der Kläger bei der Beklagten eine „Haftpflicht-Versicherung Land-/Forstwirtschaftlicher Betrieb nur mi[…]