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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gesetzliche Unfallversicherung – Bewertung unfallbedingter psychischer Störungen

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SG Mannheim, Az.: S 2 U 4035/12, Urteil vom 05.03.2015

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Der Kläger erstrebt die Gewährung von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der im Jahre 1960 geborene Kläger war ab 2001 bei der Firma … GmbH und Co. Baustoffe als Lagerist beschäftigt und im Rahmen dieser Tätigkeit bei der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft, einer Rechtsvorgängerin der Beklagten, gesetzlich unfallversichert. Am 25.05.2007 wurde der Kläger bei Ausübung seiner versicherten Tätigkeit auf dem Firmengelände von aus einem sieben Meter hohen Hochregal auf ihn herabfallendem Dämm-Material getroffen. Dabei zog er sich eine Fraktur des distalen Oberschenkelschaftes rechts mit multiplen Aussprengungen, seitlicher Dislozierung und Verkürzung sowie eine Rippen- und Schädelprellung zu.

Symbolfoto: Von Africa Studio /Shutterstock.com

Noch am Unfalltage wurde die Verletzung im Kreiskrankenhaus … mittels Einbringung eines distalen Femurnagels osteosynthetisch versorgt. In der Folgezeit befand sich der Kläger bis zum 13.06.2007 in stationärer Behandlung in dem besagten Krankenhaus. Vom 18.06.2007 bis zum 09.07.2007 erfolgte eine Anschlussrehabilitation in der Salinen Klinik … … mit dem Ergebnis einer guten Gelenkfunktion und Mobilität (Gang sicher an zwei Unterarmgehstützen mit Teilbelastung des rechten Beines 20 kg, Extension/Flexion passiv/aktiv Knie rechts 0-0-100°, links 0-0-120°).

Bei verzögerter Frakturheilung mit stark hinkendem Gangbild und massiver Muskelminderung am rechten Oberschenkel führte der Kläger vom 11.09.2007 bis zum 24.10.2007 und vom 08.11.2007 bis zum 06.12.2007 Rehabilitationsmaßnahmen in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik … durch. Dabei wurde er unter Vollbelastung mobilisiert und die Kraftminderung im Bereich des rechten Oberschenkels auftrainiert. Die Entlassung erfolgte mit einer deutlichen Besserung des Gangbildes mit sicherer Stand- und Abrollphase in subjektivem Wohlbefinden.

Anschließend wurde beim Kläger eine Arbeits- und Belastungserprobung durchgeführt, nach deren Abschluss noch gelegentliche Schmerzen im Oberschenkelbereich rechts au[…]


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