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Anscheinsbeweis für Verschulden des Auffahrenden – Vorausfahrende bremst grundlos stark ab

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LG Saarbrücken, Az.: 13 S 69/19, Urteil vom 04.10.2019

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 22.02.2019 – Az. 29 C 47/17 (16) – abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.105,17 € sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2018 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

3. Das Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Symbolfoto: Von tommaso79 /Shutterstock.com

Der Kläger macht 50% seines Schadens geltend, den er bei einem Verkehrsunfall am 14.11.2016 auf der B … zwischen … und … kurz vor der Einmündung der Straße „…“ erlitten hat. Hierbei fuhr er mit seinem Kfz (Daimler-Benz 200 E, …) auf das vor ihm befindliche, von der Erstbeklagten gesteuerte und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherte Kfz (BMW 116d, …) auf. Ca. 80m hinter der Unfallstelle in Fahrtrichtung …, in der die Unfallbeteiligten unterwegs waren, befindet sich ein Verkehrsschild, das die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Der Kläger beziffert seinen Gesamtschaden auf (5.300 Euro Wiederbeschaffungsaufwand + 885,34 Euro Sachverständigenkosten + 25 Euro Unkostenpauschale =) 6.210,34 Euro, wovon er den hälftigen Betrag von 3.105,17 nebst außergerichtlichen Anwaltskosten und gesetzlichen Zinsen klagweise geltend macht mit der Behauptung, die Erstbeklagte habe ihr Fahrzeug zunächst von 70 auf 50 km/h verringert und dann ohne erkennbaren Grund auf freier Strecke zum Stillstand abgebremst. Die Beklagten sind dem entgegengetreten mit der Behauptung, der Kläger sei auf das mit 50 km/h fahrende Beklagtenfahrzeug aufgefahren, das erst danach bis zum Stillstand abgebremst habe.

Das Erstgericht hat nach Beweisaufnahme die Klage abgewiesen, weil ein Mitverschulden der Erstbeklagten in Form eines grundlosen starken Bremsens nicht nachgewiesen sei. Hiergegen wendet sich die Berufung des Klägers, mit der die Beweiswürdigung des Erstgerichts gerügt wird. Die Beklagten verteidigen die erstinstanzliche Entsc[…]


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