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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall zwischen zwei zeitgleich überholenden Fahrzeugen

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AG Stockach, Az.: 1 C 159/15, Urteil vom 29.01.2016

1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 4863,48 € nebst 5 %-Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.2.2015 sowie außergerichtliche Anwaltskosten i. H. v. 394,49 € zu bezahlen.

2. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger verfolgt mit seiner Klage einen Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall.

Symbolfoto: Von PongMoji /Shutterstock.com

Der Kläger fuhr am frühen Abend des 8.1.2015 von Kalkofen in Richtung Selgetsweiler. Vor ihm fuhr die Erstbeklagte mit ihrem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Pkw. Vor der Erstbeklagte wiederum fuhr ein weiterer Verkehrsteilnehmer. Nachdem die Erstbeklagte offensichtlich keine Anstalten machte, den vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer zu überholen, setzte der Kläger wiederum zum Überholen der Erstbeklagten an. Da Letztere ebenfalls zum Überholen des Vorausfahrenden ansetzte, kam es zu einer Streifkollision der beiden Fahrzeuge. Der Kläger beziffert die ihm entstandenen Reparaturkosten gemäß Rechnung des Autohauses Ru. vom 28.1.2015 (AS 9) auf 8117,60 €. Unter Abzug dreier vorgerichtlich bestrittener Positionen gehen die Parteien übereinstimmend von Reparaturkosten i. H. v. 7736,80 € aus. Die Zweitbeklagte regulierte den dem Kläger entstandenen Schaden einschließlich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten auf hälftiger Basis, allerdings unter Zugrundelegung niedrigerer Mietwagenkosten (von 350 € statt der Klägerseits begehrten 665,07 €). Während des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens bezahlte die Zweitbeklagte auf die Mietwagenkosten weitere 157,54 €. Insgesamt beziffert der Kläger den ihm noch verbliebenen Schaden wie folgt:

Rep. 7.736,80 €

SV 919,31 €

MW 665,07 €

Pauschale  25,00 €

Summe 9.346,18 €

Zahlung – 4.325,16 €

5.021,02 €

weitere Zahlung  Mietwagen   – 157,54 €

Rest 4.863,48 €

Außerdem begehrt er vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert v[…]


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