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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Kollision mit Polizeifahrzeug während eines Abbiegevorgangs

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LG Hamburg, Az.: 302 O 115/15, Urteil vom 10.05.2016

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Zeit vom 28.03.2015 bis zum 16.06.2015 auf 1.728,54 € und für die Zeit vom 17.06.2015 bis zum 17.12.2015 auf 1.372,08 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 50% und der Beklagte 50% zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der andere vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.

Symbolfoto: Von Christian Horz /Shutterstock.com

Am 24.02.2015 kam es zu einer Kollision zwischen dem von der Zeugin P. K. geführten Pkw Peugeot 307 Break des Klägers mit dem amtlichen Kennzeichen … und dem von dem Zeugen S. geführten Polizeifahrzeug der Beklagten mit dem amtlichen Kennzeichen …. Das Polizeifahrzeug befuhr die Straße Q. in Richtung H., die Zeugin K. fuhr in gleicher Richtung hinter dem Polizeifahrzeug. Das Polizeifahrzeug beabsichtigte nach links auf die Straße H. abzubiegen, hielt an der Einmündung an, setzte den Blinker nach links, ordnete sich nach links ein und fuhr ein Stück auf die Straße H. ein. Die Zeugin K. beabsichtigte nach rechts auf die Straße H. abzubiegen und fuhr vor. Es kam zu einer Kollision der Fahrzeuge, als das Polizeifahrzeug zurücksetzte. Die genauen Umstände des Unfalls sind zwischen den Parteien streitig.

Die für die sach- und fachgerechte Instandsetzung der unfallbedingten Schäden am Fahrzeug des Klägers erforderlichen Reparaturkosten belaufen sich auf 1.888,54 € netto (Anlage B3) und die Kosten für die Einholung des Schadensgutachtens auf 560,80 € (Anlage K3). Die Reparaturkosten für das Polizeifahrzeug betragen 1.148,43 € (Anlage B1). Das Polizeifahrzeug fiel für die Reparatur für die Dauer von einem Tag aus. Die Vorhaltekosten betragen 19,78 €.

Der KlÃ[…]


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