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Gebrauchtwagenkauf nachts um 01.00 Uhr an Tankstelle – kein gutgläubiger Erwerb

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Ein Gebrauchtwagenkauf bei Nacht: Kein Schutz durch guten Glauben
Es war einmal eine nächtliche Begegnung an einer Tankstelle, die einen Gebrauchtwagenkauf beinhaltete. Ein Lamborghini, ursprünglich rot, dann grellgrün, war der Star der Show. Der Verkäufer, ein Mann, der sich in der Dunkelheit auf mysteriöse Weise versteckte, und der Käufer, der das prachtvolle Gefährt für sich gewinnen wollte. Doch hinter der glänzenden Fassade versteckte sich eine bedrohliche Realität. Der Wagen war gestohlen.

Direkt zum Urteil Az: 9 U 52/22 springen.

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Verstrickungen über Landesgrenzen hinweg
Der luxuriöse Wagen gehörte ursprünglich einem Spanier, der ihn an eine lokale Autovermietung ausgeliehen hatte. Nachdem ein anderer Spanier, der Kunde dieser Vermietung, den Lamborghini nach der Mietzeit nicht zurückgegeben hatte, wurde das Fahrzeug zur europäischen Sachfahndung ausgeschrieben. Trotz dieser Maßnahme gelang es dem Fahrzeug, am 1.8.2019 in Deutschland zugelassen zu werden.
Das Schauspiel eines Online-Verkaufs
Einige Tage später wurde das Fahrzeug auf der Internetplattform mobile.de zum Verkauf angeboten. Der Beklagte trat auf diese Anzeige in Kontakt mit zwei Brüdern, die behaupteten, das Auto im Auftrag des ursprünglichen spanischen Mieters zu verkaufen. Eine nächtliche Besichtigung auf dem Parkplatz einer Spielothek führte schließlich zu der Vereinbarung, das Fahrzeug zu kaufen und ein anderes Auto im Gegenzug abzugeben.
Die zwielichtige Übergabe und die rechtlichen Folgen
Nach mehreren Verschiebungen und Verzögerungen fand die Übergabe schließlich in der Dunkelheit auf dem Gelände einer Tankstelle statt. Doch dieses vermeintliche Glück des Beklagten wurde bald getrübt. Die nächtliche Transaktion wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg als nicht gutgläubiger Erwerb angesehen. Der Beklagte wurde dazu verurteilt, das Fahrzeug zurückzugeben.

Dieser Fall dient als warnendes Beispiel für potenzielle Autokäufer. Die Atmosphäre einer Transaktion kann ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung der Gutgläubigkeit sein. Insbesondere ein Gebrauchtwagenkauf nachts an einer Tankstelle kann als Indiz für einen nicht gutgläubigen Erwerb angesehen werden, und damit das Risiko einer späteren Herausgabe des Fahrzeugs erhöhen.

Das vorliegende Urteil
OLG Oldenburg – Az.: 9 U 52/22 – Urteil vom 27.03.2023
Eigener Leitsatz:
Auf die Berufung […]


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