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Girovertrag – Genehmigungsfiktion zur Richtigkeit des Rechnungsabschlusses

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LG Kiel, Az.: 6 O 109/15, Urteil vom 01.07.2016

Der Einspruch gegen der Vollstreckungsbescheid vom 23.04.2015 des Amtsgericht … mit der Geschäftsnummer … wird verworfen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Beklagte wie folgt verurteilt wird:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.548,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von 420,00 € zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Rückzahlung aus einem Girovertrag.

Symbolfoto: Von Bacho /Shutterstock.com

Die Beklagte schloss am 24.06.1994 mit der … einen Girovertrag mit der Nummer …. In dem Girovertrag wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der … verwiesen. Zudem wird in dem Girovertrag darauf verwiesen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen Filialen zur Einsicht ausliegen. Wegen der Einzelheiten des Girovertrages wird auf die Anlage K 1 (Blatt 22 und 23 der Akte) verwiesen.

Die zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der … sehen unter Nr. 7 Abs. 3 vor, dass Rechnungsabschlüsse als genehmigt gelten, wenn diesen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird. Wegen der Einzelheiten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf die Anlage K 13 (Blatt 49 bis 61 der Akte) verwiesen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der … wurden später – in der Fassung vom 23.04.2009 – in Nr. 7 Abs. 3 dahingehend geändert, dass der Widerspruch gegen den Rechnungsabschluss nunmehr innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschluss erfolgen muss. Wegen der weiteren Einzelheiten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der … vom 23.04.2009 auf die Anlage K 17 (Blatt 109 bis 123 der Akte) verwiesen.

Am 29.08.1994 wurde der Beklagten von der … ein Dispositionskredit in Höhe von 2.000,00 DM bei einem Zinssatz von 11,5 % p. a. a[…]


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