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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verweigerung der Maklerbesichtigung – Kündigung des Mietvertrages

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AG Landsberg, Az.: 3 C 701/16, Urteil vom 06.02.2017

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 4.800,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht einen Räumungsanspruch gegenüber dem Beklagten geltend.

Symbolfoto: TeroVesalainen/Bigstock

Die Klägerin vermietete durch Mietvertrag vom 29.06.2012 die in ihrem Eigentum stehende 3-Zimmer-Küche-Bad-Wohnung im zweiten Stock links des Anwesens … an den Beklagten. Mietbeginn war der 01.08.2012. Im Frühjahr 2014 äußerte die Klägerin gegenüber dem Beklagten erstmals, dass sie den Entschluss gefasst habe, die vom Beklagten als Mieter bewohnte Wohnung zu veräußern. Außerdem wurde dem Beklagten mitgeteilt, dass beabsichtigt wird, eine Maklerfirma mit dem Verkauf der Wohnung zu beauftragen und dass versucht werde, einen Kapitalanleger für die Wohnung zu finden.

Auf Grund dessen kam es in der Folgezeit auch zu einem Wohnungsbesichtigungstermin durch einen Makler der … bei dem die Klägerin persönlich mit anwesend war und die Komplettbesichtigung der Wohnung vom Beklagten ermöglicht wurde. Ca. 6 Monate später meldete sich Herr … von der Fa. … beim Beklagten und bat erneut um einen Besichtigungstermin. Zu diesem kam es nach vorheriger Terminabsprache, bei dem der Makler und die Tochter der Klägerin anwesend waren. Daraufhin beauftragte die Klägerin einen weiteren Makler mit dem Verkauf der Wohnung nämlich Herrn … von der gleichnamigen Fa. ….

Für einen weiteren Besichtigungstermin forderte der Beklagte nunmehr gegenüber der Klägerin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,– € pro angefangener Besichtigungsstunde.

Mit Schreiben vom 03.05.2016 wies der Klägervertreter den Beklagten darauf hin, dass entsprechende Termine vorbedingungsfrei zu ermöglichen seien. Mit dem Makler wurde ein T[…]


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