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Rechtsanwälte Kotz GbR

Haben Eigentümer eine Modernisierungspflicht für Mietwohnungen?

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Ist ein Vermieter zu einer Modernisierung der Wohnung verpflichtet
Viele Mieter kennen das Problem, dass die gemietete Wohnung nicht mehr ganz dem neuesten Stand der Technik entspricht. Die Bandbreite der Dinge einer Wohnung, die sich im Verlauf der Zeit schlichtweg selbst überleben, ist dabei nicht gering. Oftmals sind die Modernisierungen, die für eine Wohnung zwingend erforderlich wären, mit immensem Aufwand und nicht zuletzt auch mit hohen Kosten verbunden. Natürlich ist da aus Sicht des Mieters der Gedankengang sehr nahe, dass doch eigentlich ein Vermieter für die Modernisierung der Wohnung zuständig ist und dementsprechend auch eine Verpflichtung zur Modernisierung bestehen würde. Diese Ansicht ist jedoch bedauerlicherweise falsch. Zwar ist ein Vermieter für die Modernisierungsmaßnahmen zuständig, es besteht jedoch keine grundsätzliche Verpflichtung zur Modernisierung der Wohnung.

Es gibt im Hinblick auf die Modernisierungsverpflichtung des Vermieters durchaus Ausnahmen. Zunächst jedoch muss unterschieden werden zwischen Instandhaltungsarbeiten sowie den sogenannten Schönheitsreparaturen, welche auch als Renovierungen bekannt sind.

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Modernisierung, einer Instandhaltung und einer Renovierung?
Die genaue Abgrenzung der Frage, um welche Art von Maßnahmen es sich handelt, ist letztlich entscheidend für die Pflichtfrage.

Instandhaltungsarbeiten
Diese Maßnahmen werden als erforderlich angesehen, wenn ein fester Bestandteil des Mietobjekts durch einen Mangel nicht funktioniert und dementsprechend ein vertragsgemäßer Zustand des Mietobjekts nicht mehr gewährleistet ist. Der Vermieter steht in der Pflicht, den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen und hierfür letztlich auch die Kosten zu übernehmen.
Schönheitsreparaturen
Dieser Begriff ist aus juristischer Sicht sehr weit gefasst und definiert sämtliche Maßnahmen, welche sich mit kleinen Mitteln wie Farbe oder Tapete bzw. Gips realisieren lassen. Derartige Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen fällig, wobei hier die Frage der Intensität sowie die Art der Raumnutzung erheblich ist. Rechtlich gesehen steht ein Vermieter eigentlich dazu in der Pflicht, diese Maßnahmen durchzuführen. In der gängigen Praxis jedoch wälzen viele Vermieter diese Pflicht mittels entsprechender Klauseln im Mietvertrag auf den Mieter ab.
Modernisierungsarbeiten
Bei einer Wohnungsmodernisierung gilt hingegen ein[…]


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