Treppenlifteinbau – die rechtliche Situation
Im Zuge einer Neuregelung der Mietreform wurde unter Anderem bestimmt, dass ein Mieter von einem Vermieter unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung zu Veränderungen baulicher Natur verlangen kann. Diese Änderungen betreffen in erster Linie die Möglichkeit der behindertengerechten Nutzung von den Wohnräumlichkeiten und müssen entsprechend auch erforderlich sein.
Die rechtlichen Vorgaben
Rechtlich gesehen stehen die rechtlichen Vorgaben für den Einbau eines Treppenlifts auf drei Säulen
Das Mietrecht (Barrierefreiheit)
Das Wohnungseigentumsrecht (bauliche Veränderungen sowie Mehrheitsbeschluss)
öffentliches Baurecht (Baugenehmigung)
Unabhängig davon, ob der Vermieter der Mietpartei nur die Einbaumaßnahme des Treppenlifts gestattet oder ob diese Maßnahme von dem Vermieter selbst durchgeführt wird, kommt ein Vermieter immer mit diesen drei Säulen in Berührung.
Barrierefreiheit in der Wohnung – Rechtslage zum Einbau von Treppenliften für Mieter – Foto: style-photographs/Bigtsock
Die Voraussetzungen für einen Anspruch eines Mieters
Damit sich aus dem Wunsch eines Mieters ein Anspruch ergibt müssen folgende Voraussetzungen vorliegen
ein berechtigtes Interesse muss vorliegen
der Mieter muss eine Behinderung haben
ein Einbau muss erforderlich sein
Der Nachweis des berechtigten Interesses ist vom Mieter zu erbringen.
Der Mieter muss eine Behinderung haben
Im Fall der Barrierefreiheit[…]