Amtsgericht Freiburg
Az: 29 OWi 55 Js 35869/03 – AK 6/04
Urteil vom 02.03.2004
Das Amtsgericht Freiburg hat in der Sitzung vom 02.03.2004 für Recht erkannt:
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.
Gründe:
I.
Der am … geborene Betroffene war am 01.10.2003 Führer des Fahrzeuges Sprinter der Firma … mit dem amtlichen Kennzeichnen…
II.
1. Konkreter Tatvorwurf
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat mit Verfügung vom 29.12.2003 die vorliegende Akte dem Amtsgericht Freiburg zu Entscheidung über den Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe-Bretten vom 27.10.2003 im Bußgeldverfahren vorgelegt.
Mit diesem Bußgeldbescheid wird dem Betroffenen zur Last gelegt, am 01.10.2003 um 11.05 Uhr auf der Bundesautobahn 5 von Karlsruhe Richtung Basel fahrend auf dem km 746.0 bis 783.0 als Führer des Lkw… mit dem amtlichen Kennzeichnen … die dort für Lkws geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 54 km/h überschritten zu haben. Dabei habe die zulässige Geschwindigkeit für Lkws 80 km/h betragen, die festgestellte Geschwindigkeit des vom Betroffenen geführten Fahrzeuges habe abzüglich der Toleranz 134 km/h betragen. Nach §§ 18 Abs. 5, 49 StVO, §§ 24, 25 StVG in Verbindung mit 11.1.9 BKat sowie § 4 Abs. 1 BKatV wurde im Bußgeldbescheid eine Geldbuße von 275,00 € nebst einem 2-monatigen Fahrverbot verhängt. Die vorgesehene Bewertung war nach dem Punktesystem mit 4 Punkten reglementiert.
Bei dem geführten Fahrzeug handelte sich um einen Sprinter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 to.
2. Einordnung des konkreten Tatvorwurfes in die allgemeine politische Diskussion um Tempolimits für Sprinter (Kombifahrzeuge)
Ohne den Hintergrund der Problematik um die rechtliche Einordnung dieser Fahrzeuge darzustellen, ist der konkrete erhobene Tatvorwurf nicht verständlich.
Immer wieder ist ein Tempolimit für diese Kraftfahrzeuge Gegenstand politischer und verkehrsrechtlicher Diskussionen wie jüngst auf dem Verkehrstag in Goslar und wird insbesondere von Teilen der Verkehrspolizei immer wieder gefordert, die viele schwere Unfälle mit den Sprinterfahrzeugen vermeiden. Demgegenüber wurde von Statistikern vorgetragen, dass die Häufigkeit der Unfälle mit den Sprinterfahrzeugen proportional nicht häufiger sei als bei anderen Fahrzeugtypen, so dass die hohe Unfalld[…]