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Verkehrsunfall: Beweislast bei Vorschäden am Fahrzeug

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AG Düsseldorf, Az.: 55 C 240/16, Urteil vom 22.05.2018

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, es sei denn die Beklagte leistet vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 15.01.2016 in Düsseldorf ereignete.

Die ist Eigentümer und Halter des PKW Volvo V 70 D 5 mit dem amtlichen Kennzeichen … . Die Beklagte ist die Haftpflichtversicherung des anderen am Unfall beteiligten Kraftfahrzeuges, einen PKW Ford Focus mit dem amtlichen Kennzeichen … .

Das klägerische Fahrzeug befuhr die ……….in Düsseldorf mit Fahrtrichtung…………….. Unmittelbar vor dem Einmündungsbereich zur nächstgelegenen ……..kollidierte das bei der Beklagten versicherte Fahrzeug mit dem klägerischen PKW. Der Zeuge … versuchte von der gegenüberliegenden Straßenseite der …………aus rückwärts auszuparken, wobei er das klägerische Fahrzeug übersah und in dieses u.a. mit der Anhängerkupplung hineinfuhr. Durch das Unfallgeschehen beschädigte er das klägerische Fahrzeug auf der linken Seite. Das genaue Ausmaß der unfallbedingten Schäden ist zwischen den Parteien streitig.

Symbolfoto: snowing/Bigstock

Zur Bezifferung der Unfallschäden holte die Klägerin einen Kostenvoranschlag der Firma Auto … am 18.05.2016 ein, welcher die Netto Reparaturkosten auf 3103,81 € festsetzte. Zudem stellten die Firma für die Erstellung des Kostenvoranschlages Kosten i.H.v. 96 € in Rechnung.

Die Beklagte zahlte nachdem diese Schäden in der Höhe bei ihr geltend gemacht worden sind einen Teilbetrag i.H.v. 730 €. Sie berief sich dabei darauf, dass auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwandes abgerechnet werden musste.

Die Klägerin behauptet, dass der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs anders als von der Beklagten angenommen, bei durchschnittlich 6545 € liegt.

Hierbei sei zu berücksichtigen, dass der Pkw Volvo V 70 D5 Premium am 02.12.2002 erstmals zugelassen worden ist und sich das Fahr[…]


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