ArbG Hamburg, Az.: 13 Ca 219/10, Urteil vom 10.09.2010
Die Beklagte wird verurteilt, ⬠153.560,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 18.5.2009 an den Kläger zu zahlen.
Im Ãbrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 39/192 und die Beklagte zu 153/192.
Der Streitwert wird auf ⬠192.946,00 festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für das Jahr 2008 einen Bonus zu zahlen.
Der Kläger ist seit dem 9.3.2006 bei der D. AG zuletzt als Leiter Beratung und Vertrieb der Region Nordwest im Unternehmensbereich Advisory und Sales in Private und Business Clients mit Dienstsitz in H. beschäftigt gewesen. Der Kläger ist Mitglied der ersten Führungsebene bei der Beklagten beschäftigt gewesen. Die D. AG ist mit Wirkung vom 11.5.2009 auf die C. AG verschmolzen worden. Die Verschmelzung wurde am 11.5.2009 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die C. AG, die Beklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin der D. AG.
Der zwischen den Parteien abgeschlossene Arbeitsvertrag vom 3.5./5.5.1993 (Bl. 7 â 11 d. A.) hat auszugsweisen folgenden Wortlaut:
2. Bezüge
…
b) Gratifikation
Eine jährliche Abschluss-Gratifikation, die aus einem garantierten Betrag in Höhe eines Monatsgehaltes (Basis Dezember) und einer zusätzlichen Vergütung besteht, die unter Berücksichtigung der Ertragslage der Bank individuell nach Leistungsgesichtspunkten jährlich neu festgesetzt wird.
Ferner wurde auch für das Jahr 2008 ein Performance Contract 2008 (Bl. 16/17, 18 â 23 d. A.) geschlossen, der einen Zielbonus bei 100 % von ⬠220.000,00 für Performance Period 1.1./31.12.2008 regelte. Der Performance Contract 2008 verweist bei der Angabe „Zielbonus in Euro p. a.“ auf eine FuÃnote, die wie folgt lautet:
Aus dem Zielbonus erwächst kein Rechtsanspruch, s. a. Terms und Conditions“.
In der Zeile über der Unterschrift des Klägers auf dem Performance Contract 2008 heiÃt es wie folgt:
„Yes, I’ve noted the Terms & Conditions (see in Executive Net)“
Grundlage des Zielvereinbarungs-Systems ist die Regelung „Ziele und Executive Bonus 2008, Terms und Conditions“ (Bl. 63 â[…]