Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Streit um jährliche Abschluss-Gratifikation

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

ArbG Hamburg, Az.: 13 Ca 219/10, Urteil vom 10.09.2010

Die Beklagte wird verurteilt, € 153.560,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 18.5.2009 an den Kläger zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 39/192 und die Beklagte zu 153/192.

Der Streitwert wird auf € 192.946,00 festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für das Jahr 2008 einen Bonus zu zahlen.

Symbolfoto: fizkes/Bigstock

Der Kläger ist seit dem 9.3.2006 bei der D. AG zuletzt als Leiter Beratung und Vertrieb der Region Nordwest im Unternehmensbereich Advisory und Sales in Private und Business Clients mit Dienstsitz in H. beschäftigt gewesen. Der Kläger ist Mitglied der ersten Führungsebene bei der Beklagten beschäftigt gewesen. Die D. AG ist mit Wirkung vom 11.5.2009 auf die C. AG verschmolzen worden. Die Verschmelzung wurde am 11.5.2009 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die C. AG, die Beklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin der D. AG.

Der zwischen den Parteien abgeschlossene Arbeitsvertrag vom 3.5./5.5.1993 (Bl. 7 – 11 d. A.) hat auszugsweisen folgenden Wortlaut:

2. Bezüge

b) Gratifikation

Eine jährliche Abschluss-Gratifikation, die aus einem garantierten Betrag in Höhe eines Monatsgehaltes (Basis Dezember) und einer zusätzlichen Vergütung besteht, die unter Berücksichtigung der Ertragslage der Bank individuell nach Leistungsgesichtspunkten jährlich neu festgesetzt wird.

Ferner wurde auch für das Jahr 2008 ein Performance Contract 2008 (Bl. 16/17, 18 – 23 d. A.) geschlossen, der einen Zielbonus bei 100 % von € 220.000,00 für Performance Period 1.1./31.12.2008 regelte. Der Performance Contract 2008 verweist bei der Angabe „Zielbonus in Euro p. a.“ auf eine Fußnote, die wie folgt lautet:

Aus dem Zielbonus erwächst kein Rechtsanspruch, s. a. Terms und Conditions“.

In der Zeile über der Unterschrift des Klägers auf dem Performance Contract 2008 heißt es wie folgt:

„Yes, I’ve noted the Terms & Conditions (see in Executive Net)“

Grundlage des Zielvereinbarungs-Systems ist die Regelung „Ziele und Executive Bonus 2008, Terms und Conditions“ (Bl. 63 â[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv