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Rechtsanwälte Kotz GbR

Werklieferungsvertrag – Rücktritt von Solaranlagenkaufvertrag auf einer Messe

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LG Neubrandenburg, Az.: 3 O 294/08, Urteil vom 24.09.2010

1. Die Beklagte 2) wird verurteilt an die Klägerin 135.660,00 € nebst 8 %Punkte Zinsen seit dem 07.11.2008 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) haben die Klägerin 58 % und die Beklagte zu 2) 42 % zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) hat die Klägerin zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat die Beklagten zu 2) 42 % zu tragen. Im übrigen trägt die Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

5. Der Streitwert wird auf 164.785,51 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht Rückzahlung und Schadensersatz von den Beklagten.

Symbolfoto: anatoliy_gleb/Bigstock

Die Firma … und die Beklaute zu 1 ) vereinbarten die Lieferung einer thermischen Solaranlage in Verbindung mit einem Biomassebrenner. Die Solaranlage sollte aus einem Kollektorenfeld, Biomassebrenner, Verdampfer und Turbine bestehen. Die … hat ihre Forderung an die Klägerin abgetreten. Auf einer Messe, die am 06. und 07.11.2008 in Südafrika stattfand, sollte eine Solaranlage ausgestellt werden. Es wurde nur das Solarkollektorenfeld in einer Größe von 50 m2 nach Südafrika verschickt.

Die G GmbH wurde am 18.07.2008 durch die Zeugen …und … gegründet. Unternehmenszweck war Entwicklung, Herstellung, Vertrieb einschließlich Wartung und Reparatur von Speichertechnologie in Verbindung mit Energieanlagen.

Die Zedentin hat der Beklagten mit Mail vom 24.10.2008 eine Frist zur Lieferung der Solaranlage bis zum 28.10.2008 gesetzt. Am 29.10.2008 ist die G GmbH von der Vertrag zurückgetreten. Sie hat an die Beklagte zu 2) insgesamt 135.660,00 € gezahlt. Wegen der Einzelheiten wird auf Bl. 8, Bd. 1 der Akte verwiesen.

Die Klägerin behauptet, es sei bereits bei Vertragsabschluss vereinbart gewesen, die streitgegenständliche Solaranlage auf einer Messe in Süd-Afrika als Vorführanlage auszustellen. Als Preis für die Anlage seien 100.000,00 € vereinbart gewesen. Die Klä[…]


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