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Rechtsanwälte Kotz GbR

Brand eines Fahrzeugs auf einem Abschleppwagen – Gefährdungshaftung

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LG Freiburg (Breisgau), Az.: 4 O 69/13

Urteil vom 20.12.2013

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 10.196 €.
Tatbestand
Die Klägerin verfolgt im Wege der Teilklage Ansprüche gegen die Beklagten wegen Beschädigung ihres Abschleppfahrzeuges durch das abgeschleppte Fahrzeug des Beklagten Ziffer 1.

Symbolfoto: jam-design.cz/Bigstock

Die Klägerin betreibt ein Abschleppunternehmen. Der Beklagte Ziffer 1 blieb mit seinem Fahrzeug Pkw Mercedes, dessen Halter er ist, am 14.04.2013 auf der Autobahn Höhe der Ausfahrt Freiburg-Mitte fahruntüchtig stehen. Über die Autobahnpolizei und über Kooperationsunternehmen wurde die Klägerin beauftragt, das Fahrzeug zur nächsten Fachwerkstätte abzuschleppen. Der angestellte Fahrer der Klägerin lud das nicht mehr fahrfähige Fahrzeug per Seilwinde auf. Nach Verlassen der Autobahn geriet das Fahrzeug des Beklagten Ziffer 1 auf dem Abschleppwagen in Brand. Dieser Brand musste durch die Feuerwehr gelöscht werden. Am Fahrzeug der Klägerin entstand ein Schaden in Höhe von 10.196,97 € netto. Dieser Betrag nebst vorgerichtlichen Anwaltskosten wird vorliegend im Wege der Teilklage geltend gemacht. Im Raum steht weiterer Schaden wegen Beschädigung mitgeführter Abschleppeinrichtungen, Standgeld, Nutzungsausfall, welcher vorliegend nicht streitgegenständlich ist. Die Beklagte Ziffer 2, die deutsche Co-Versicherung für den ausländischen Haftpflichtversicherer, hat die Regulierung abgelehnt.

Die Klägerin behauptet, dass ihr Fahrer den Brand nach ca. 3 km Fahrt in Höhe der Ausfahrt Lehen festgestellt habe. Der Brand habe sich innerhalb kürzester Zeit ausgebreitet. Die im Fahrerhaus mitfahrenden Insassen des PKw hätten gerade noch in aller Eile das Gepäck aus dem Kofferraum des brennenden Fahrzeugs holen können. Dann habe es lichterloh in Flammen gestanden. Der Fahrer der Klägerin habe unverzüglich die Feuerwehr und die Polizei gerufen. Der Brand sei offensichtlich vom Motorraum ausgegangen. Das Löschen des Brande[…]


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