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Dashcams im Straßenverkehr

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Dashcams als Beweismittel nach einem Unfall?
Durch das starke Aufkommen technischer Mittel, stellte sich schon in so manchen Gerichtsverhandlungen die Frage, ob im Auto installierte Kameras, so genannte Dashcams, im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden dürfen.
Was sind Dashcams?
Dashcam im Straßenverkehr als Beweismittel bei Unfall – Symbolfoto: Pe3check/Bigstock

Unter Dashcams versteht man Kleinkameras, die im Pkw entweder am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigt werden. Sie zeichnen automatisch den Verlauf der Autofahrt auf und speichern die Videoaufnahmen ab.
Dashcams als Beweismittel nach einem Unfall?
Fraglich ist also, ob Mitschnitte einer Dashcam- Aufzeichnung als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Diese Frage stand lange Zeit im Raum, ohne dass ein Gericht eine abschließende Entscheidung traf. Der BGH hat sich bis heute dazu noch nicht geäußert.

Nur das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in seinem Urteil vom 17.07.2017, Az. 10 U 41/17, dass Aufzeichnungen einer Dashcam, die von Verkehrsteilnehmern aufgenommen wurden, in gravierenden Fällen prinzipiell zulässig sind. Diese können dann im Einzelfall vor Gericht im Zivilverfahren als Beweismittel verwendet werden.
Vorsicht: Möglicher Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht
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Die Nutzung von Dashcams im öffentlichen Straßenverkehr ist jedoch mit äußerster Vorsicht zu genießen. Grund dafür ist, dass die Benutzung sowie die Verwertung vor Gericht in einer Grauzone liegen.
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Einige Gerichte, so wie auch das Landgericht Rottweil (Urt. v. 30.01.2017, Az. 1 O 104/16), lehnten eine Benutzung und vor allem die Tauglichkeit als Beweismittel ab. Die Begründung stützt sich dabei auf die Unvereinbarkeit der Aufzeichnungen mit dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das sich aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ergibt.

Dahingehend ist also auf eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten.
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