Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Garage – Teilkündigung bei einheitlichem Mietvertrag zulässig?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

LG Bamberg, Az.: 3 S 56/16

Urteil vom 06.10.2017

In dem Rechtsstreit erlässt das Landgericht Bamberg – 3. Zivilkammer – aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 07.07.2017 folgendes Endurteil:

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bamberg vom 27.05.2016, Az. 0120 C 2090/15, abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, den Garagenstellplatz am ……, mit der Garagenstellplatznummer …… des Grundstücks mit der Flurnummer …… (hintere Garagenreihe, erste Garage rechts; direkt in Verlängerung des Weges Flurnr. ……/5 gelegen) zu räumen und geräumt an den Kläger herauszugeben.

II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III. Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch die Kosten der ersten Instanz, der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

IV. Das Urteil in Ziffer I ist vorläufig vollstreckbar.

V. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Beschluss: Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand:
Der Kläger verlangt von den Beklagten die Räumung und Herausgabe einer Garage.

Foto: : bildlove/Bigstock

Die Beklagten schlossen am 01.10.1996 mit dem Voreigentümer, …… bezüglich der Wohnung im Anwesen ……, erstes Obergeschoss links, einen Mietvertrag mit Beginn zum 01.01.1997 mit folgender Anlage:

„Die Eheleute …… mieten bis zur Fertigstellung der Garagen ein Carport (Mietpr. DM 50,–). Sobald die Garagen fertig gestellt sind, wird das Carport gegen eine Garage (mögl. Hintere Garagenreihe – 1. Garage rechts) getauscht (Mietpreis vorauss. DM 80,-).“

Wegen der Einzelheiten wird auf den Mietvertrag vom 01.10.1996 samt Anlage (Anlage zur Klageerwiderung, Bl. 24 ff. d.A.) verwiesen.

Zum Einzugszeitpunkt im Januar 1997 waren weder die Carports noch die Garagen errichtet. Mit der Errichtung der Garagen zur Mitte des Jahres 1997 wurde den Beklagten die streitgegenständliche Garage mit der Stellplatznummer 1 zur Verfügung gestellt und seither von ihnen benutzt.

Im Jahre 2004/2005 teilte der Voreigentümer die Wohnanlage …… in Wohnungseigentum auf und verkaufte die einzelnen Wohneinheiten. Eine Wohneinheit wurde an den Kläger veräußert. Dabei wurde ihm die streitgege[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv