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Zwangsvollstreckung von Bußgeldbescheiden – Verhängung von Erzwingungshaft – Teilraten

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LG Potsdam, Az.: 24 Qs 16/17

Beschluss vom 24.04.2017

1.

Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 27. Februar 2017 wird der Erzwingungshaftbeschluss des Amtsgerichts Zossen vom 21. Februar 2017 – Az.: 11 OWi 1122/15 – aufgehoben.

2.

Dem Betroffenen wird gestattet, die noch ausstehende Geldbuße in Höhe von insgesamt 640,00 € in 12 monatlichen Raten zu je 50, 00 € und einer Schlussrate in Höhe von 40,00 € zum jeweils 15. eines jeden Monats, beginnend ab dem 1. Juni 2017, abzuzahlen.

3.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Landeskasse zu tragen.
Gründe
I.

1.

Symbolfoto: vchal/ Bigstock

Durch Bußgeldbescheid des Jobcenters Teltow-Fläming vom 21. Mai 2014 wurde gegen den Betroffenen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen § 60 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB II) eine Geldbuße in Höhe von 640,00 € festgesetzt. Der Bußgeldbescheid ist seit dem 8. Juni 2014 rechtskräftig.

2.

Auf seinen Antrag hin bewilligte die Verwaltungsbehörde am 9. Februar 2016 dem Betroffenen Zahlungserleichterungen für die Bezahlung der Gesamtgeldbuße in Höhe von 640,00 €. Ihm wurde gestattet, die Gesamtgeldbuße in monatlichen Raten zu je 40,00 € abzuzahlen, wobei die erste Rate am 15. Februar 2016 und die letzte Rate in Höhe von 39,15 € am 15. Juni 2017 fällig sein sollte. Der Betroffene wurde dabei darauf hingewiesen, dass die gewährten Zahlungserleichterungen entfallen würden, wenn er einen Teilbetrag nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen sollte. Die Restforderung werde dann in einer Summe fällig (§ 93 Abs. 1, 3 Satz 2 in Verbindung mit § 18 Satz 2 OWiG). Er wurde schließlich darauf hingewiesen, dass Erzwingungshaft (§ 96 OWiG) angeordnet werden könne, sollte die Zahlung unterbleiben.

3.

Nachdem kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte, beantragte der Inkasso-Service der Bundesanstalt für Arbeit – Agentur für Arbeit Recklinghausen – am 21. Dezember 2015 beim Amtsgericht Zossen, Erzwingungshaft gegen den Betroffenen anzuordnen. Zur Begründung ihres Antrags führte die Verwaltungsbehörde aus, die Geldbuße sei am 23[…]


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